Vertrag Zusatzvereinbarungen

Riester Rente – Vertrag Zusatzvereinbarungen

Es besteht die Möglichkeit, Riester Verträge mit so genannten Zusatzvereinbarungen auszustatten. In diesem Zusammenhang sind Kombinationen der staatlich geförderten Vorsorgeprodukte mit Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sowie Absicherungen im Rahmen des Hinterbliebenenschutzes denkbar. Zusatzvereinbarungen sind hinsichtlich der gewährten Subventionen unschädlich. Teile der einbezahlten Beiträge werden dabei für den ausgewählten Risikoschutz aufgewendet, die erzielte Rendite fällt dann dementsprechend geringer aus.


Die Riester Rente ist im Grundsatz vererbbar. Staatliche Subventionen, die sich vor allem auf gewährte Zulagen und Steuervorteile beziehen, sind dabei nur auf den Ehegatten übertragbar (soweit dieser im gleichen Haushalt lebt). Alle weiteren Vorschriften zur Vererbung sind vom jeweiligen Riester Produkt abhängig.

  • Riester Kunden, welche Vorsorgekapital in Bank- oder Fondssparplänen angespart haben, steht eine problemlose Vererbung der Ansprüche bis zum 85 Lebensjahr offen. Ab diesem Zeitpunkt besteht kein Erbanspruch mehr.
  • Bezüglich Riester-Rentenversicherungen ist gerade für Familien die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit anzuraten. Kinder und Ehepartner erhalten hierbei im Todesfall Leistungen aus dem Vertrag des verstorbenen Versicherungsnehmers bis zum Ablauf der Garantiezeit weiterbezahlt. In diesem Zusammenhang besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine Hinterbliebenenrente für Partner oder Kinder gesondert vertraglich zu vereinbaren. Werden keine Zusatzvereinbarungen getroffen, besitzen Erben keinerlei Ansprüche auf Leistungen aus dem Riester Vertrag.

Hinweis: Eine Vererbung von Vorsorgeansprüchen inklusive sämtlicher staatlicher Subventionen ist lediglich auf einen nicht getrennt lebenden Ehepartner möglich. Andere Erben haben Zulagen sowie Steuervorteile zurückzuzahlen. Verstirbt der Versicherungsnehmer noch vor Leistungsbezug ist eine vollständige Rückzahlung der Förderungen unumgänglich, wurden bereits Rentenzahlungen geleistet müssen Zulagen und Steuerermäßigungen anteilig zurückbezahlt werden. Ist der Erbe in Besitz eines Riester-Vorsorgeproduktes, so ist das Kapital auf diesen Vertrag zu übertragen. Wurde bis dato kein Riester Vertrag abgeschlossen, kann zum Zwecke der Übertragung ein dementsprechendes Produkt beantragt werden.