Zertifizierung

Riester Rente – Zertifizierung

Die Zertifizierungskriterien im Einzelnen:

  • Der Bezug einer Rente darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder vor Bezug der gesetzlichen Altersrente erfolgen. (Für Verträge, welche nach dem 31.12.2001 abgeschlossen werden gilt davon abweichend ein Mindestalter von 62 Jahren)
  • Die Auszahlung der Rente hat in konstanten oder steigenden Monatszahlungen zu erfolgen und muss als lebenslange Leibrente gewährt werden.
  • Der Anbieter des Vorsorgeprodukts hat zu garantieren, dass zu Beginn der Leistungsphase zumindest das mittels der monatlichen Beitragszahlungen angesparte Kapital für die Auszahlung zur Verfügung steht. Maximal 30 Prozent des verfügbaren Kapitals dürfen als einmalige Kapitalzahlung an den Versorgungsempfänger geleistet werden.
  • Veranschlage Abschluss- bzw. Vertriebskosten sind auf Beitragszahlungen der ersten 5 Vertragsjahre in gleichmäßigen Anteilen umzulegen.
  • Anlagern ist das Recht einzuräumen, während der Ansparphase den Vertrag ruhen zu lassen bzw. unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendervierteljahres zu kündigen. Die Portierbarkeit angesparten Kapitals ist zu gewährleisten und eine Möglichkeit zur Entnahme von Kapital zu wohnwirtschaftlichen Zwecken ist sicherzustellen.
  • Informationen hinsichtlich Vertragsbestimmungen und Ausgestaltung des abgeschlossenen Riester-Vertrages sowie über dessen praktische Umsetzung sind dem Anleger bereitzustellen.