Rürup-Rente

Private Altersvorsorge Rürup Rente

Rürup Rente – Vorsorge nicht nur für Selbständige


Die Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, ist ein weiterer Baustein der privaten, steuerlich geförderten Altersvorsorge seit 2005. Es handelt sich dabei um eine kapitalgedeckte Rentenversicherung oder fondsgebundene Lebensversicherung, die eine monatliche, lebenslange Rente ab dem vollendeten 60. Lebensjahr zusagt.

Die Rürup-Rente ist vor allem für Personen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind und somit keinen Anspruch auf Riester-Förderung haben. Neben der Hauptzielgruppe, wie zum Beispiel Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, können auch Arbeiter, Angestellte und Beamte die staatliche Förderung über die Rürup-Rente nutzen. Sie steht damit grundsätzlich allen Personen offen, die in einem Kalenderjahr mindestens zeitweise der unbeschränkten Einkommenssteuerpflicht unterliegen.

Die Rürup Rente ähnelt der gesetzlichen Rentenversicherung. Daher hat der Gesetzgeber strenge Kriterien an die staatliche Förderung geknüpft:

  • die monatliche Rente darf frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden,
  • die Rente wird lebenslang in Monatsbeträgen ausgezahlt,
  • der Vertrag ist nicht vererbbar, übertragbar, beleihbar oder veräußerbar,
  • eine Kapitalisierung oder Teilkapitalabfindung (z.B. Auszahlung von Teilbeträgen) ist nicht möglich und
  • Zusatzversicherungen, wie Berufsunfähigkeitsversicherungen und Hinterbliebenen-Rente, können mit vereinbart werden, dürfen aber nur 50 % des aufgewendeten Gesamtbeitrags ausmachen.

Zwar darf die Rürup-Rente nicht vererbt werden, dennoch kann bei der Vertragsgestaltung eine zusätzliche Hinterbliebenen-Absicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit abgeschlossen werden. Sofern der Beitrag für diese Zusatzversicherung nicht mehr als 50 % des Gesamtbeitrags ausmacht, kann der Gesamtbeitrag steuerlich abgesetzt werden (siehe Steuervorteile). Der Rürup-Vertrag ist grundsätzlich vor Pfändung und Anrechnung auf Hartz IV sicher. Für Selbständige


besonders wichtig: Im Insolvenzfall zählt das Vertragsguthaben bis zu bestimmten Höchstbeträgen in der Anspar-Phase nicht zur Insolvenzmasse.

Der Rürup-Vertrag wird bei einem privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Hinsichtlich der Beitragsmodalitäten besteht eine große Flexibilität. Der Beitrag kann je nach Vertragskondition monatlich, jährlich oder als Einmalbetrag und Sonderzahlung gezahlt werden. Die staatliche Förderung in Form von Steuervergünstigung fällt nicht weg, wenn eine längere beitragsfreie Zeit zugelassen wird. Eine Kündigung des Rürup-Vertrags ist gesetzlich ausgeschlossen. Es kann der Vertrag lediglich beitragsfrei gestellt werden.

Sofern eine Rentenversicherung als Rürup-Vertrag abgeschlossen wird, ist die vertraglich vereinbarte Rente sicher. Im Falle der Insolvenz des Versicherungsunternehmens greift das Sicherungssystem „Protektor“ der Versicherungswirtschaft. Bei einem Fonds-Anlageprodukt kann der Vertragsanbieter zwar unter Umständen eine höhere Rendite erzielen, jedoch kann das Ansparkapital zu 100 % risikoreich angelegt werden. Die Rürup-Rente wird daher bei solchen Verträgen nicht vertraglich garantiert. Freiberufler und Selbständige sind oftmals nicht über gesetzliche Rente abgesichert und müssen die Altersvorsorge komplett in Eigenregie übernehmen. Bestens für diese Zielgruppe geeignet ist die Rürup-Rente, da sie mit attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen aufwartet.
Bei dieser Privatvorsorge rentiert es sich aufgrund der großzügig bemessenen Steuerfreibeträge, auch höhere Beiträge zu zahlen, um die Förderung komplett zu nutzen.
Ergänzt um eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sichert die Rürup-Rente nicht nur das Auskommen im Altern, sondern bietet schon während der Berufsjahre den nötigen Schutz.

Rentabel auch für Arbeitnehmer
Zusätzliche private Vorsorge ist inzwischen für jeden, auch für Arbeitnehmer, unumgänglich. Die Rürup-Rente ist ideal, um die gesetzlichen Rentenansprüche eigenverantwortlich aufzustocken. Dabei profitieren Arbeitnehmer im gleichen Maße von den steuerlichen Vergünstigungen wie Freiberufler und Selbständige.
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