Gesetzliche Rente

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Gesetzliche Rente erst mit 67


Die Rente mit 67 ist beschlossene Sache. Das heißt für die meisten Arbeitnehmer, insbesondere jene, die ab 1947 geboren wurden, sie müssen länger im Berufsleben stehen. Wichtiger Ansprechpartner, nicht nur im Bezug auf die Neuerungen, sondern in allen Belangen rund um die Rente ist die Deutsche Rentenversicherung.

Da es vielen – etwa aus gesundheitlichen Gründen – nicht möglich sein wird, ohne Unterbrechung bis zum 67. Lebensjahr zu arbeiten, ist es umso wichtiger, sich rechtzeitig zu informieren, welche Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung unter welchen Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können.

Um eher in Rente gehen zu können, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Altersteilzeitvereinbarungen wurden für bestimmte Beschäftigte mit einer Beitragszahlunsdauer von 35 Jahren getroffen. Was bedeuten diese für mich?
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Welche Veränderung und Neuerungen wurden von der Bundesregierung im Mäz 2007 beschlossen. Welche Änderungen ergeben sich bei der Witwen- und Waisenrente? Was ist, wenn ich keine 45 Beitragsjahre habe und eher in Rente gehen möchte?