Protektor Sicherungsfonds der Lebensversicherer
In Zeiten weltwirtschaftlicher Unsicherheit und Finanzkrisen kommt der Absicherung von Lebensversicherungsverträgen eine besondere Bedeutung zu.
Dabei bedarf es nicht erst einer Hyper-Inflation wie in den zwanziger Jahren des vorherigen Jahrhunderts um die Versicherungsbranche in Schwierigkeiten zu stürzen. Die Fehlspekulationen in Aktiengeschäften hatten einige Versicherer bereits in den neunziger Jahren nahe einer Pleite getrieben. Der deutsche Gesetzgeber hat daher mit der Verpflichtung zur Errichtung eines Sicherungsfonds für die Lebensversicherer reagiert.
Die ursprünglich auf freiwilliger Basis gegründete Protektor Lebensversicherungs-AG wurde mit den Aufgaben und Befugnissen des Sicherungsfonds per Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Finanzen beauftragt.
Aufgabe des Sicherungsfonds
Bei Eintritt einer Insolvenz eines Lebensversicherungsunternehmen werden auf Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die betroffenen Lebensversicherungsverträge auf den Sicherungsfonds übertragen. Die Versicherungsverträge bleiben unverändert bestehen und werden fortgeführt. Vereinbarte Leistungen werden durch den Sicherungsfonds ähnlich der Einlagensicherung bei den Banken – garantiert. Sollten die finanziellen Mittel des Sicherungsfonds, zum Beispiel bei einer Pleitewelle mehrerer Versicherungsunternehmen, nicht ausreichen, sind die Lebensversicherungsunternehmen zu Sonderzahlungen in den Fonds in Höhe von 1 Promille der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen der Mitglieder verpflichtet. Ist eine Sanierung des übertragenen Versicherungsbestandes dennoch nicht möglich, kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Verträge der Versicherten als letztes Mittel kürzen und die garantierte Versicherungsleistung um höchstens 5 % herabsetzen.Experten schätzen, dass auch Turbulenzen am Finanzmarkt die Lebensversicherungsunternehmen nur bedingt treffen. Die Vergangenheit hat die Lebensversicherer gelehrt in der Geldanlage nicht extrem spekulativ an der Börse vorzugehen. Es wird geschätzt, dass die Lebensversicherer 10 % Aktienanteil in ihrem Finanzportfolio aufweisen. Mit dem Sicherungsfonds ist es dem Gesetzgeber gemeinsam mit der Versicherungsbranche gelungen, ein wirksames Instrument zum Werben um das Vertrauen der Versicherten aufzubauen.
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