Offene & geschlossene Fonds

Offene & geschlossene Fonds

Bei der Anlageform der Fonds unterscheidet man zwischen offenen und geschlossenen Fonds. Die Mehrzahl der aufgelegten Fonds ist offener Natur, doch worin liegen die fundamentalen Unterschiede für den Anleger?

Beim offenen Fonds gibt es zunächst einmal grundsätzlich keine Beschränkung der Anteilsanzahl und auch der Teilhaber. Neue Fondsanteile werden von der Fondsgesellschaft einfach je nach Bedarf ausgegeben und können jederzeit wieder zurückgenommen werden. Für den Anleger bedeutet diese Struktur, dass er ständig neue Anteile kaufen kann, allerdings ist es dem Fondsanbieter erlaubt, die Ausgabe der Fondsanteile zeitlich einzuschränken, auszusetzen oder sogar unwiderruflich zu beenden. Besonders zu beachten ist der Punkt der Rücknahmeverpflichtung. Sie beinhaltet, dass die Gesellschaft die Anlegeranteile gemäß den vertraglichen Bedingungen zurücknehmen muss. Dafür erhält man als Anleger den offiziellen Rücknahmepreis.

Hinter der Bezeichnung „geschlossener Fonds“ verbirgt sich eine andere Anlagestrategie der Fondsmanager. Hierbei wird stets nur eine bestimmte Anzahl von Anteilen bis zu einer fest begrenzten Anlagesumme ausgegeben. Ist das beabsichtigte Volumen erreicht, so wird der Fonds geschlossen und die Ausgabe von Anteilen eingestellt. Geschlossene Fonds werden sehr oft als Kommanditgesellschaft mit beschränkter Haftung, also als GmbH oder Co. KG, konzipiert. Für den Anleger birgt der geschlossene Fonds ein größeres Risiko aufgrund der nicht vorhandenen Rücknahmeverpflichtung. Denn, die Fondsgesellschaft ist im Gegensatz zum offenen Fonds nicht verpflichtet Anteile wieder zurückzunehmen. Es besteht lediglich die Option, Anteile an eine dritte Person zu verkaufen beziehungsweise die Anteile an einer Börse zu veräußern. Als Anleger unterliegt man so dem aktuellen Verhältnis von Angebot und Nachfrage und ein persönlicher Gewinn ist nicht garantiert.

Einheits- & Bietverfahren

Allerdings nimmt die Möglichkeit seine Fondsanteile zu verkaufen in den letzten Jahren zu, denn immer mehr so genannte Zweitmärkte haben sich gebildet. Durch den Zuwachs der Börsen für Anteile an geschlossenen Fonds wird es für Anleger leichter andere Käufer für seine zu veräußernden Anteile zu finden und die erzielten Preise werden dadurch immer marktnäher und attraktiver. Verschiedene Finanzdienstleister haben in der Vergangenheit für diesen Zweck eigene Handelsplattformen im Internet etabliert, auf denen die zu verkaufenden Anteile gelistet werden. Die Verfahren zur Preisfindung variieren jedoch sehr stark, grob kann man sie in drei Klassen unterteilen:
das Bietverfahren, das Einheitskursverfahren und das Festpreisverfahren.



Bei der als Bietverfahren bezeichneten Vorgehensweise wird vom Verkäufer ein Mindestgebot vorgegeben und potentielle Kaufinteressenten können daran anknüpfend ihre Gebote auf die Fondsanteile abgeben. Den Zuschlag erhält selbstverständlich das höchste Gebot.

Beim Einheitskursverfahren werden die Kaufofferten dagegen zunächst in einem nicht öffentlichen Orderbuch gesammelt. Nach Ablauf der Handelsfrist erfolgt der Zuschlag dann zu dem Preis, der zum größtmöglichen Umsatz führt, auch als „Meistausführungsprinzip“ bezeichnet. Verschiedene Finanzdienstleister haben dieses System aber abgeändert, indem sie auch im Internet ein öffentliches Orderbuch führen.

Beim zuletzt erwähnten Festpreisverfahren wird den Verkaufsinteressenten dagegen ein zeitlich befristetes Kaufangebot für ihre Beteiligung unterbreitet. Die Investitionsgüter für geschlossene Fonds unterscheiden sich naturgemäß sehr deutlich, doch stellvertretend seien gewerbliche Immobilien im In- und Ausland, Handelsschiffe oder verschiedene Arten von Kraftwerken erwähnt.