Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen


Viele der in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer haben Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen (VL), nicht alle machen diesen Anspruch geltend – und verzichten dabei auf monatliche Zuwendungen des Arbeitgebers zwischen 6,45 und 40 Euro. Die Vermögenswirksame Leistung wird dabei vom Arbeitgeber zusätzlich zu bestehenden Lohn- und Gehaltszahlungen geleistet und ermöglicht Arbeitnehmern, Sparkapital weitgehend ohne eigene finanzielle Belastungen aufzubauen. Sparern, welche bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und dafür vorgesehene Anlageformen wählen, stehen zusätzlich staatliche Förderungen im Rahmen der Arbeitnehmersparzulage zu.

Das Vermögensbildungsgesetz regelt die Bestimmungen zu den Vermögenswirksamen Leistungen.
Als vermögenswirksame Leistung (VL) wird eine durch Arbeits- oder Tarifvertrag geregelte Geldleistung des Arbeitgebers verstanden, welche direkt auf ein vom Arbeitnehmer bestimmtes Anlagekonto einbezahlt wird. Ein staatlich definierter Anspruch besteht in diesem Zusammenhang nicht.
>> Grundlagen

Vermögenswirksame Leistungen stehen Arbeitnehmern dann zu, wenn dies in den Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen vorgesehen ist. Davon unabhängig können Beschäftigte zusätzlich von der Arbeitnehmersparzulage (auch VL Sparzulage) für Sparverträge profitieren, wenn die Voraussetzungen zur Förderung erfüllt werden.
>> Förderung

Der Antrag zur Arbeitnehmersparzulage erfolgt mit der Steuererklärung. Anleger erhalten von der Gesellschaft, bei der ein Sparvertrag eingerichtet worden ist, eine Bestätigung über das Anlegen Vermögenswirksamer Leistungen. Diese Bestätigung ist der Steuererklärung beizufügen.
>> Antragstellung

Welche Anlagemöglichkeiten gibt es für vermögenswirksame Leistungen und um welche Produkte handelt es sich?
>> Anlagemöglichkeiten
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