Sterbegeldversicherung

Vorsorge Sterbegeldversicherung

Die Angehörigen finanziell entlasten – Sterbegeldversicherung


Nichts ist umsonst, nicht einmal der Tod.“ Dieses Sprichwort hat mehr als nur einen wahren Kern, sondern trifft den Nagel auf den Kopf.

Beerdigungen werden immer teurer. Die Stadt oder Gemeinde verlangt Geld für die Grabstelle. Weitere Kosten fallen für den Bestatter für seine Dienstleistungen an. Gab es bis zum Jahr 2004 noch von der Krankenkasse eine finanzielle Unterstützung, gehen die Kosten inzwischen komplett zu Lasten der Angehörigen. Selbst bei einer schlichten Beisetzung summieren sich mehrere tausend Euro. Mit einer gezielten Vorsorge können nicht nur Seniorinnen und Senioren diese Last von ihrer Familie nehmen.

Hier bieten Versicherungsgesellschaften verschiedene Modelle an. Eine Sterbegeldversicherung wird auch als Stergeld, Sterbegeld Bestattungsvorsorge oder Beerdigungsversicherung bezeichnet. Fast alle Versicherungsgesellschaften bieten hier Vorsorgemodelle an.

Wenn man es genau betrachtet ist die Sterbegeldversicherung eine Kapitallebensversicherung. Die Versicherungssummen sind kleiner wegen der eingeschränkten Gesundheitsfragen und somit verbunden mit einem größeren Risiko für den Versicherer.
Die Versicherungssumme wird nur im Todesfall ausgezahlt. Versicherungsnehmer haben somit lebenslangen Versicherungsschutz, meist weltweit.

Sterbegeldversicherungen sind häufig zwischen 2.500 € und 25.000 € wählbar. Der Monatsbeitrag richtet sich nach Geschlecht, Lebensalter, Laufzeit des Vertrages und der Versicherungssumme. Die Beitragszahlung endet meistens mit dem 85. Lebensjahr.
Die Versicherungswirtschaft bietet Interessenten dieses Produkt meist ab einem Eintrittsalter von 40 Jahren an und beschränkt die Aufnahme bei einem Eintrittsalter von 75 Jahren.Der Versicherungsmarkt und seine Sterbegeld Policen unterscheiden sich in puncto Leistungen genau wie die Policen in jeder anderen Versicherungssparte. Manche Versicherer verzichten ganz auf Gesundheitsfragen oder schränken sie bis auf einige wenige ein. Gleiches gilt für das Höchsteintrittsalter. Bei Ableben des Versicherungsnehmers wird im ersten Jahr ganz oder nur zum Teil die Versicherungssumme ausgezahlt. Meist ist die Versicherungssumme zu 100 % nach 36 Monaten geleistet. Sollte Unfalltod mit vereinbart sein, unterliegt diese Leistung im Regelfall keine Wartezeit.
Wie bei allen Versicherungsverträgen ist eine Beratung von Vorteil. Hier bieten Versicherungsspezialisten einen entsprechenden Service.
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