Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge


Der Gesetzgeber sieht zum Aufbau und der expliziten Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge fünf Durchführungswege vor.

Neben einer unmittelbaren Versorgungszusage in Form einer Direkt- bzw. Pensionszusage steht dem Arbeitgeber auch die Möglichkeit offen, die betriebliche Altersvorsorge durch externe Vermittler zu organisieren (mittelbare Versorgungszusage). In diesem Fall tritt das Unternehmen als direkter Vertragspartner der externen Pensionskasse auf. Im Rahmen der mittelbaren Versorgungszusage stehen neben der Direktversicherung und der Pensionskasse auch Pensionsfonds und Unterstützungskassen als mögliche Durchführungswege zur Wahl.

Unter betrieblicher Altersvorsorge werden dabei sämtliche Leistungen verstanden, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zur Altersvorsorge, Hinterbliebenenversorgung oder Invaliditätsversorgung zusichert. Die betriebliche Altersvorsorge ist also bestens geeignet, eine soziale Absicherung des Arbeitnehmers sowie dessen familiären Umfeldes zu gewährleisten.
>> Grundlagen

Direktversicherungen agieren am Kapitalmarkt mit gebotener Vorsicht, Ziel der Finanzgeschäfte ist eine kontinuierliche beständige Rendite. In Direktversicherungen angespartes Kapital darf aus diesem Grund nur bis zu einem Anteil von 35 Prozent in Aktien angelegt werden. Höhere Aktienquoten dürfen ausschließlich bei fondgebundenen Direktversicherungen angestrebt werden.
>> Direktversicherung

Die Durchführung einer Direktzusage wird weder staatlich überwacht noch hinsichtlich ihrer Umsetzung beschränkt. Das Unternehmen entscheidet in eigener Verantwortung, wie Mittel zur Deckung von Versorgungsansprüchen im Versorgungsfall bereitgestellt werden.
>> Direktzusage

Die Pensionskasse gilt als eigenständige juristische Person und haftet bezüglich der Erfüllung der Leistungspflicht im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge.
>> Pensionskasse

Pensionsfonds stellen ein vergleichsweise junges Modell der betrieblichen Altersvorsorge dar, gelten als vollkommen unternehmensunabhängig und können von einem oder mehreren Arbeitgebern gegründet werden.
>> Pensionsfonds

Unterstützungskassen agieren als rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen, die in den Rechtsformen des eingetragenen Vereins, der Stiftung oder der GmbH auftreten können.
>> Unterstützungskasse

Die demographische Entwicklung in der Bundesrepublik zwingt politische Entscheidungsträger dazu, Eigeninitiative bezüglich der persönlichen Altersvorsorge finanziell zu honorieren. Durch die Neuformulierung des Alterseinkünftegesetzes im Jahre 2005 wurde diesem Anspruch durch eine Stärkung der steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersvorsorge Rechnung getragen.
>> Förderung

Unverfallbare Ansprüche auf Versorgungsleistungen der betrieblichen Altersvorsorge sind gegen Insolvenz geschützt. Hinsichtlich der Durchführungsformen der Direktzusage bzw. der Unterstützungskasse haben Arbeitgeber Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein zu leisten, welcher im Falle von Insolvenz für die Versorgungsleistungen aufkommt.
>> Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
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