Fragen & Antworten

Gesetzliche Rente Fragen & Antworten

Veränderung und Neuerungen


Lag das Renteneintrittsalter bislang bei 65 Jahren, wird es ab 2012 Schritt für Schritt auf 67 Jahre angehoben. Grund für diese Entscheidung der Bundesregierung und des Bundesrates sind die Rentenbeiträge. Sie sollen auch zukünftig stabil und für den Arbeitnehmer bezahlbar bleiben. Welche Veränderungen damit einhergehen, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.

Die Rente mit 67 – wann wurde sie beschlossen?
Im März 2007 haben Bundestag und Bundesrat sich für die Rente mit 67 entschieden und die Details ausgearbeitet.

Das Renteneintrittsalter – was gilt für mich?
Für alle Arbeitnehmer, die in der Zeit von 1947 bis 1964 geboren wurden, steigt das Renteneintrittsalter ab 2012 nach und nach auf 67 Jahre an. Für den Jahrgang 1947 gilt, dass die gesetzliche Rente ab einem Alter von 65 Jahren und einem Monat in voller Höhe ausgezahlt wird. 66 Jahre und zwei Monate sind es für den Jahrgang 1959 und 67 Jahre für alle, die 1964 und später geboren wurden.

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Reichen 45 Arbeitsjahre, um mit 65 in Rente gehen zu können?
Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass jemand, der 45 Jahre lange Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, auch weiterhin mit 65 Jahren in den wohlverdienten Ruhestand gehen darf, ohne Abzüge bei der Rente in Kauf nehmen zu müssen. Als Beitragsjahre gelten dabei auch die Erziehungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr der Kinder. Ausgenommen sind die Jahre, in denen möglicherweise Arbeitslosengeld bezogen wurde.

Was ist, wenn ich keine 45 Beitragsjahre habe und eher in Rente gehen möchte?
Für einen solchen Schritt müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Doch selbst dann ist meistens mit Abzügen zu rechnen. Möglich ist ein früherer Renteneintritt für Versicherte, die 35 Jahren Beiträge gezahlt haben, die schwerbehindert sind oder deren Gesundheit eine längere Lebensarbeitszeit nicht zulässt. Für einige Altersteilzeitvereinbarungen und Beschäftige im Bergbau gelten ebenso Ausnahmeregelungen.

Gilt die Rente ab 67 auch für Schwerbehinderte?


Menschen mit schweren Behinderungen müssen nicht bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, um ihren Rentenanspruch geltend machen zu können. Zwar steigt auch für sie die Altersgrenze, allerdings in anderen Stufen. Ab 2012 wird das Rentenalter für Betroffene von 63 auf 65 angehoben. Der früheste Rentenbeginn ist ab dem Jahr 2029 dann nicht mehr mit 60, sondern erst mit 62 Jahren möglich. In diesem Fall werden für jeden Monat, den man vor dem 65. Lebensjahr in Rente geht, 0,3 Prozent abgezogen, höchstens 10,8 Prozent für drei vorgezogene Rentenjahre. Weiterhin mit 60 Jahren in Rente gehen darf, ohne Abzüge in Kauf zu nehmen, wer gemäß der Vertrauensschutzregel vor dem 17. November 1950 geboren und dessen Schwerbehinderung spätestens am 16. November 2000 anerkannt wurde.

Ist ein Wechsel in die Altersrente ohne Abzüge möglich?
Die Entscheidung für eine Altersrente mit Abzügen kann nicht rückgängig gemacht und in eine Altersrente ohne Abzüge gewandelt werden. Die Abzüge gelten grundsätzlich für die gesamte Zeit des Rentenbezugs.

Wie wird die Rente bei Altersteilzeit geregelt?
Bei der Altersteilzeit besteht Vertrauensschutz, wenn der Versicherte vor 1955 geboren wurde und mit dem Arbeitgeber bis zum 31. Dezember 2006 eine entsprechende Vereinbarung zur Altersteilzeit getroffen hat. In diesem Fall bleiben die aktuell gültigen Vorschriften zur Altersrente unverändert.

Welche Folgen hat es, wenn ich meiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann?

Wer seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann, ist im Normalfall über die Erwerbsminderungsrenten abgesichert. Ab 2012 steigt auch hier je nach Rentenbeginn das Alter von 63 auf 65 Jahre für eine Rente in voller Höhe. Abzüge werden einbehalten, wenn diese Rente eher in Anspruch genommen wird. Je Monat sind das 0,3 Prozent, begrenzt auf höchsten 10,8 Prozent insgesamt. Unverändert bleibt die Altersgrenze für Versicherte, die 35 Beitragsjahre – ab dem Jahr 2024 40 Beitragsjahre – nachweisen können

Welche Änderungen ergeben sich bei der Witwen- und Witwerrente?
Ab dem Jahr 2012 werden auch bei der Witwen- und Witwerrente Änderungen vorgenommen. Die Altersgrenze steigt von 45 auf 47 Jahre. Ausschlaggebend ist das Todesjahr des Versicherten. Stirbt er im Jahr 2029 oder später, besteht ein Anspruch auf die Witwen- und Witwerrente erst ab 47 Jahren.

Welche Kosten fallen bei der vorzeitigen Rente an?
Die Kosten bei vorzeitigem Renteneintritt und damit einer längeren Bezugsdauer ergeben sich aus den Abzügen, die von der vollen Rente einbehalten werden. Abgezogen werden für jeden Monat, den man eher in Rente geht, 0,3 Prozent. Als Beispiel: Jemand, der 35 Jahre lang Beiträge gezahlt hat und sich mit 63 Jahren für die Rente entscheidet, vier Jahre vor dem neuen gesetzlichen Renteneintrittsalter, muss mit Abzügen in Höhe 48 Monaten mal 0,3 Prozent, also 14,4 Prozent rechnen.

Steigt die Rente mit dem höheren Eintrittsalter?

Da zwei Jahre länger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden, steigt auch die Rente. Bei einem „Standardrentner“, der 45 Jahre lang gearbeitet hat und ein durchschnittliches Einkommen bezog, liegt die Rente derzeit bei rund 1.176 Euro. Sie wird aufgrund der längeren Lebensarbeitszeit im Westen dann um 52 Euro und im Osten um rund 46 Euro höher ausfallen.

Ändert sich die Rendite durch die Rente mit 67?
Auf Dauer gesehen, wird die Rendite bei der Rente zwar leicht rückläufig sein. Insgesamt aber bleibt es dabei – wie auch die Stiftung Warentest bestätigt –, dass Versicherte mehr Rente ausgezahlt bekommen, als sie im Laufe des Arbeitslebens an Beiträgen eingezahlt haben.

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Wo erhalte ich zusätzliche Informationen zu meiner Rente?
Um zu erfahren, ab wann man in Rente gehen kann, gibt es mehrere Wege. Die Deutsche Rentenversicherung unterhält Auskunfts- und Beratungsstellen, wo man sich ausführlich informieren lassen kann. Zudem stehen die kostenlose Service-Hotline unter 0800 1000 4800.

Quelle: Deutsche-Rentenversicherung
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