Fondsgebundene Rente

Private Altersvorsorge – Fondsgebundene Rente


Der markanteste Unterschied zwischen der fondsgebundenen und der privaten Rentenversicherung ist die Anlage der Versicherungsbeiträge. Versicherer investierten Kundenbeiträge der privaten Rentenversicherung in klassische Anlageformen. Das sind im Regelfall Immobilien, Rentenpapiere und auch zu einem ganz geringem Prozentsatz in Aktien. Die Gesellschaften bestimmen die Anlagerichtung und den Schwerpunkt der Anlagen. Es handelt sich um relativ sichere Anlagen.

Beiträge der fondsgebundenen Rentenversicherung fließen nach Abzug der Kosten in Investmentfonds. Der Versicherungsnehmer kann unter verschiedenen Fonds wählen. Zur Auswahl stehen häufig nationale und internationale Fonds mit unterschiedlichen Risikoklassen bereit. Ein Wechsel zwischen den Fonds ermöglichen fast alle Gesellschaften dem Anleger und das meistens ohne Gebühren.
Von den Fonds-Managern wird das Kapital verwaltet.
Die Beiträge für fondsgebundene Rentenversicherungen haben im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung in den meisten Fällen keine Garantieverzinsung. Die Gewinn-Chancen, aber auch das Verlust-Risikos liegen beim Versicherungsnehmer.
In der Zwischenzeit bieten Versicherungsgesellschaften Tarifmöglichkeiten mit Auszahlungsgarantien an, unabhängig davon wie sich der Kurs der Fondsanteile entwickelt.
Die Ablaufleistung aus einer fondsgebundenen Rentenversicherung setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen, abzüglich Kosten und dem aktuellen Kurs des Fondsvermögens zusammen.
Versicherungsnehmer partizipieren somit an steigenden Kursen, nehmen aber auch an Kursverlusten teil.

Genau wie die Leibrentenversicherung in klassischer Form, bietet die fondsgebundene Rentenversicherung eine lebenslange Rente, Garantieleistungen, Hinterbliebenenlösungen und auch die Beitragsrückgewähr bei Tod während der Aufschubzeit. Das Kapitalwahlrecht bei Ablauf kann häufig auf Beantragung ausgeübt werden. Alle Leistungen müssen vereinbart werden und in der Versicherungspolice als Leistungsmerkmal erscheinen.In vielen Fällen ist eine Ergänzung mit Zusatzleistungen der fondsgebundenen Rentenversicherung sinnvoll.
Folgende Möglichkeiten bestehen:

  • Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, die Beitragszahlung übernimmt im Leistungsfall die Gesellschaft.
  • Berufsunfähigkeitsrente bei Berufsunfähigkeit, eine vereinbarte Rente wird im Leistungsfall gezahlt
  • Todesfallsumme
  • Hinterbliebenenversicherung, ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung aber auch nach eigenen Vorgaben
  • Dynamische Beiträge für den Inflationsausgleich

Diese Zusatzleistungen kosten Rendite, aber der Risikoschutz steht bei der Entscheidung im Vordergrund.

Ablaufmanagement

Viele Versicherer bieten bei fondsgebundenen Versicherungen vor Ende Aufschubzeit ein Ablaufmanagement. Eine Umschichtung des Fondsvermögens in sicherheitsorientierte Investmentfonds ist die wichtigste Aufgabe, sie soll starke Kursschwankungen (Wertverlust) verhindern. An Kurssteigerungen nimmt der Anleger zwar nicht mehr teil, aber er verringert in erster Linie sein Verlustrisiko bei fallenden Kursen kurz vor Ablauf der Versicherung. Die Leistungen eines Ablaufmanagements können zwischen den Versicherern unterschiedlich sein.

Steuer

Fondsgebundene Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Abschlussdatum nach dem 1.1.2005, sind bei der Ausübung des Kapitalwahlrechts voll steuerpflichtig, genau wie die Kapital-Lebensversicherung.
Rentenzahlungen wurden in der Vergangenheit und werden in der Zukunft grundsätzlich besteuert. Allerdings sinkt der steuerpflichtige Ertragsanteil ab 2005 von 27 Prozent auf 18 Prozent, bezogen auf das 65. Lebensjahr des Versicherungsnehmers. Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach dem Lebensalter des Rentenempfängers. Als Faustregel gilt, je früher Renten in Anspruch genommen werden, desto höher ist der steuerpflichtige Ertragsanteil.

Rentenalter Alt 2004 Neu 2005
58 Jahre 35 % 24 %
60 Jahre 32 % 22 %
62 Jahre 30 % 21 %
65 Jahre 27 % 18 %

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