Das Prinzip

Rürup Rente – Das Prinzip

Altersvorsorge für Selbständige


Der Staat fördert die private Altersvorsorge im Rahmen der Rürup-Rente bzw. Basis-Rente durch die Gewährung steuerlicher Vorteile. In den Genuss dieser staatlichen Förderung kommen alle Personen, die Einkommensteuer zahlen und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. In der Phase des Ansparens sind die Beiträge steuerlich absetzbar. Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung können die Beiträge zur Rürup-Rente gemeinsam mit Zahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu landwirtschaftlichen Alterskassen und zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen als Sonderausgaben für Altersvorsorgeaufwendungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag geltend gemacht werden. Auch der Beitrag einer Zusatzversicherung kann mit abgesetzt werden, wenn deren Beitrag nicht mehr als 50 % am Gesamtbeitrag ausmacht.Für die steuerliche Geltendmachung gelten Höchstbeträge für Ledige in Höhe von 20.000 € und gemeinsam veranlagte Ehegatten in Höhe von 40.000 € jährlich. Diese Höchstbeträge werden allerdings erst im Jahre 2025 voll erreicht. Bis dahin werden sie in einer Übergangsphase nur prozentual berücksichtigt und der maximal absetzbare Höchstbetrag wird jährlich stufenweise um 2 % erhöht. Für das Jahr 2008 betrug der absetzbare Höchstbetrag 66 % der Höchstgrenze, das waren für Ledige 13.200 € und Ehegatten 26.400 €. Für 2009 wären es demnach 68 %, für Ledige 13.600 € und für Ehepaare 27.200 €.

Arbeitnehmer müssen den absetzbaren Höchstbetrag ihrer Rürup-Beiträge um den steuerfreien Arbeitgeberanteil und den absetzbaren Arbeitnehmeranteil in die gesetzliche Rentenversicherung reduzieren. Sie erhalten daher in der Regel nicht den vollen Steuervorteil.

Bei Beamten wird ein fiktiver Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung unterstellt. Dieser wird anhand des jeweils gültigen Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenbesoldung errechnet. Der Höchstbetrag wird um diesen Betrag gekürzt.

Insbesondere Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler ohne eine weitere ständische oder gesetzliche Rentenversicherung können den maximalen Höchstbetrag als steuerlichen Vorteil absetzen.

Über die jährliche Steuererklärung wird die sich ergebene Steuerersparnis als Erstattung ausgezahlt.

Die Rürup-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet, dass bei Beginn der Rentenzahlung die Rentenleistung mit dem, zu diesem Zeitpunkt gültigen, persönlichen Steuersatz versteuert wird.

Vielfalt an Anbietern und Produkten

Im Bereich der privaten Altersvorsorge ist der Markt dicht gedrängt mit Produkten und Anbietern. Damit fällt es schwer, eine Entscheidung zu treffen. Diese Internetseite hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten, wenn es darum geht, mit einer Rürup-Rente für das Alter vorzusorgen.

Unverzichtbar: die Beratung

Die Privatvorsorge muss passen und sich an den vorhandenen Gegebenheiten orientieren, von der zu erwartenden Rentenlücke über das Einkommen bis hin zum Vermögen. Hinzu kommt, dass die steuerliche Förderung durch den Staat bestmöglich ausgenutzt werden sollte. Diese Punkte lassen sich am besten in einer ausführlichen Beratung erörtern, um später optimal versorgt zu sein.
Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen den Kontakt zu einem unabhängigen und kompetenten Berater. Gemeinsam mit Ihnen analysiert er Ihre persönliche Situation und kann Ihnen dann aufgrund seiner Erfahrung und seiner Marktkenntnisse eine perfekt auf Sie abgestimmte Vorsorge präsentieren.
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