Höhe der Förderung

Riester Rente – Höhe der Förderung


Die Riester Rente stellt ein Produkt zur privaten Altersvorsorge dar, die durch eine hohe staatliche Förderung gekennzeichnet ist. Der Aufbau privater Vorsorge wird in diesem Zusammenhang durch den Gesetzgeber in Form einer Zulage oder in Form von Steuererstattungen (Sonderausgabenabzug) subventioniert.

Die Zulagen

  • Es werden dem Riester Vertrag jährlich Grund- und Kinderzulagen zugeschrieben. Besonders Bezieher von niedrigen Einkommen bzw. kinderreiche Familien profitieren in diesem Zusammenhang von einer hohen Förderquote. Um von der Riester Förderung profitieren zu können, ist ein jährlicher Mindestbetrag (Sockelbetrag) von 60 Euro anzusparen. Um Anspruch auf die Höchstzulage der Riester Förderung zu erhalten, sind mindestens 4 Prozent des Bruttoeinkommens des Versicherungsnehmers in dessen Riestervertrag einzuzahlen. Werden Beitragszahlungen unterhalb von 4 Prozent der persönlichen Bruttoentlohnung geleistet, reduziert sich die gewährte Zulage jeweils anteilsmäßig.
  • Zulagen und Eigenbeiträge können im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleiches bei der jährlichen Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Daraus resultierende Gutschriften werden mit unter Umständen bestehenden Steuerschulden verrechnet und in Form von Steuererstattungen an den Steuerpflichtigen ausbezahlt. Beiträge an Riester Versicherungen sind in diesem Zusammenhang bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 2100 Euro steuerlich absetzbar. Das zuständige Finanzamt prüft dabei im Rahmen einer so genannten Günstigerprüfung, ob im Rahmen des Sonderausgabenabzugs gewährte Steuererstattungen die Förderung durch Zulagengewährung übersteigt. In diesem Fall wird der Differenzbetrag innerhalb der Steuererklärung gutgeschrieben.
  Jährliche Zulage Jährlicher Mindestbeitrag Eigenbetrag für volle Zulage Höchstbetrag für Sonderausgabenabzug
Ledige Versicherungsnehmer 154 Euro 60 Euro 4 Prozent des Bruttovorjahreseinkommens, maximal 2100 Euro 2100 Euro
Verheiratete Versicherungsnehmer (Gesamtzulage) 308 Euro
Bis 2008 geborenes Kind 185 Euro
Ab 2008 geborenes Kind 300 Euro
Einmalzulage 200 Euro, wenn Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss nicht älter als 25 Jahre ist

 

Allein stehend und ohne Kind
Renten-versicherungs-pflichtiges Vorjahres-einkommen Grundzulage Kinderzulage Eigenbeitrag Sparleistung insgesamt * Zusätzliche Steuerersparnis Förderanteil am Gesamt-beitrag
5.000 € 154 € 60 214 72 %
15.000 € 154 € 446 600 26 %
25.000 € 154 € 846 1000 141 30 %
40.000 € 154 € 1446 1600 427 36 %
50.000 € 154 € 1846 2000 663 41 %
75.000 € 154 € 1946 2100 776 44

* 4 Prozent des Vorjahreseinkommens, maximal 2100 EuroQuelle:Bundesministerium der Finanzen