Zulage beantragen

Riester Rente – Zulage beantragen


Die Beantragung der Zulage bei Riester Verträgen ist an gesetzlich vorgeschriebene Formen und Fristen gebunden.

Grundsätzlich ist der Zulagenantrag vor Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach dem jeweiligen Beitragsjahr zu stellen. Er ist bei jenem Anbieter einzureichen, bei dem der Vertrag zur Riester geförderten Altersvorsorge abgeschlossen wurde. Davon abweichend besteht die Möglichkeit, den zuständigen Anbieter zur Beantragung der Förderung zu bevollmächtigen. Diese Vollmacht muss zwingend in Schriftform ausgestellt werden und hat die Folge, dass die Förderung bis auf Widderruf zu Gunsten des Versicherungsnehmers für die folgenden Beitragsjahre ohne gesondertes Zutun des Versicherten beantragt wird. Die Bevollmächtigung ist auch für bereits zurückliegende Beitragsjahre gültig, soweit für diese noch kein Antrag gestellt wurde und die gesetzliche Antragsfrist nicht abgelaufen ist.

Beispiel: Zulagen für das Beitragsjahr 2006 können bis zum 31.12.2008 beim jeweiligen Anbieter beantragt werden.>