Sehhilfe – Brille

Krankenzusatzversicherung Sehhilfe


Kostenerstattungen für Sehhilfen werden von gesetzlichen Versicherungsträgern ausschließlich bei Sehkraftverlust durch schwerwiegende Krankheiten gewährt. Bei Brillenbeschädigungen, Verlust oder altersgemäßen Sehstärken-Veränderungen sind die unter Umständen erheblichen Kosten vom Patienten zu tragen. Um finanzielle Belastungen durch den Kauf neuer Sehhilfen zu vermeiden, sollten Brillenversicherungen abgeschlossen werden.
Gesetzliche Leistungen
Auch im Bereich der Sehhilfen wurde der Leistungskatalog gesetzlicher Krankenversicherungen erheblich eingeschränkt. Kosten für Sehhilfen werden dabei lediglich bei Kindern oder bei Sehkraftverlust aufgrund schwerwiegender Erkrankungen erstattet.

Wer braucht eine Brillenversicherung
Hochwertige Sehhilfen können zu enormen finanziellen Belastungen für gesetzlich Versicherte werden. Gerade bei beständigen Sehkraft-Veränderungen müssen mit häufig wiederkehrenden erheblichen Kosten gerechnet werden. Brillenversicherungen federn dieses finanzielle Risiko ab und gewähren verschiedene und anbieterabhängige Erstattungsleistungen.

Leistungen

Durch Brillenversicherungen wird eine Kostendeckung bei Bruch, Beschädigung oder Sehstärkenveränderungen einer Sehhilfe des Versicherungsnehmers zugesichert. Treten keine vertraglich festgelegten Katalogereignisse ein, stehen dem Versicherungsnehmer bei den meisten Anbietern in vorher definierten zeitlichen Abständen Kostenübernahmen bis zu bestimmten Höchstbeträgen für neu angeschaffte Sehhilfen zu. Brillenversicherungen können nicht nur für Brillen abgeschlossen werden, sondern bieten bei entsprechender Vertragsgestaltung auch Versicherungsschutz für beschädigte oder verloren gegangene Kontaklinsen.

Beginn des Vertragsschutzes

Der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (Zugang des Versicherungsscheins) und Ablauf individueller Wartezeiten.

Wartezeiten

Bei Brillenversicherungen rechnen Wartezeiten grundsätzlich vom Versicherungsbeginn an. Die allgemeine Wartezeit beträgt hierbei 3 Monate.

Vertragslaufzeit

Die Mindestvertragslaufzeit von Brillenversicherungen unterscheidet sich anbieterabhängig

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