Tarifwerk
verschiedene PKV-Tarife im Überblick

Einsteigertarife

Die Auswahl der richtigen Police ist schwierig. Denn die 110 privaten Krankenversicherer bieten heute schon, was für den Rest der Assekuranz noch Zukunftsmusik ist: verschiedene Versicherungsleistungen, verpackt in unterschiedliche Angebote zu ganz verschiedenen Preisen. Im Detail gleicht kein Angebot dem anderen.


Das hat Vorteile: Jeder, der zu den Privaten wechselt, kann sich seinen Gesundheitsschutz selbst zusammenstellen. Bei den Leistungen gibt es fünf Grundbausteine: Kostenerstattung für den Arztbesuch sowie für Arzneien, Heil- und Hilfsmittel (ambulante Behandlung), Tarife für die Behandlung im Krankenhaus, durch den Chefarzt im Ein- oder Zweibettzimmer oder Unterkunft im Mehrbettzimmer (stationäre Heilbehandlung), Kosten für Zahnarzt, Kiefer-orthopädie und Zahnersatz (zahnärztliche Behandlung), Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit (Krankentagegeld) sowie während der Behandlung in der Klinik (Krankenhaustagegeld).

Innerhalb dieser Bausteine gibt es noch einmal jede Menge Variationsmöglichkeiten. Die Wahl der richtigen Mischung ist allerdings nicht ganz frei: Bis auf die Tagegelder müssen alle Leistungen bei einer Gesellschaft versichert werden. Kein Versicherer bietet auf allen Gebieten die optimale Leistung. Stärken und Schwächen der einzelnen Angebote verteilen sich ganz unterschiedlich. Interessenten müssen daher Prioritäten setzen. Arzthonorare, Heil- und Hilfsmittel sowie Behandlungen, die im Einzelfall sehr teuer werden können, sollte die Krankenversicherung möglichst hoch erstatten.

Ein Beispiel: Viele Versicherte begrenzen die Erstattung für den Zahnersatz in den ersten Jahren auf magere Beträge. Wer an solchen Leistungen spart, ist oft unterversichert. Dagegen sollte kaum eine Rolle spielen, wenn eine ansonsten großzügige Gesellschaft nur alle zwei Jahre ein neues Brillengestell bezahlt, die Konkurrenz aber jährlich.

Spartarife – mit Selbstbeteiligung

Die Krankenversicherer übernehmen nur dann die Kosten, wenn sich der Patient von einem niedergelassenen Arzt oder einem zugelassenen Heilpraktiker oder Therapeuten behandeln lässt. Krankenhäuser müssen bestimmten Voraussetzungen genügen, also z. B. unter ständiger ärztlicher Leistung stehen und Krankengeschichten führen. Für Krankenhäuser, die neben der stationären Behandlung auch Kuren oder Sanatoriumsaufenthalte anbieten, sollten Versicherte vorher bei ihrer Gesellschaft eine Leistungszusage einholen. Rechnungen von Kliniken und Instituten, die als GmbH firmieren, sowie von Ärzten, die bei einer GmbH angestellt sind, bezahlen die Versicherer häufig nicht. Im Zweifel vor der Behandlung beim Versicherer nachfragen.

Viele Versicherer verlangen bei größeren Behandlungen einen Kostenvoranschlag. Das gilt vor allem beim Zahnersatz für zwei oder mehr Zähne. Versicherte sollten sich daher vom Zahnarzt vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan aufstellen lassen und diesen dem Versicherer einreichen, sonst droht eine Leistungskürzung. Der Kostenvoranschlag ist auch sinnvoll, um etwa die Erstattung medizinisch nicht notwendiger Keramikverblendungen zu klären.

Einige Tarife in der privaten Krankenversicherung sehen zudem eine Beitragsrückerstattung vor.

Das rundum optimale Angebot gibt es bei keiner Gesellschaft. Interessenten müssen daher vorab auswählen, auf welche Leistungen sie besonderen Wert legen. Für privat Krankenversicherte wichtig sind hohe Erstattungen bei den Arzthonoraren, für die Behandlung im Krankenhaus sowie beim Zahnersatz. Selbständige, die keine Beiträge an die Rentenversicherung zahlen, sollten auf die Erstattung für Kuraufenthalte achten. Bei der Auswahl Prioritäten setzen.

Den passenden Schutz finden Interessenten nur, wenn sie Angebote mehrerer Versicherer vergleichen. Das lohnt sich selbst dann, wenn eine Gesellschaft schon zwei oder drei Tarifwerke zur Auswahl stellt. Außerdem gilt: Gesellschaften, die bei der Vollversicherung auf den ersten Plätzen rangieren, schneiden bei den Zusatzpolicen manchmal schlechter ab. Tipp: Nicht automatisch alle Familienmitglieder bei einer Gesellschaft versichern. Probeanträge stellen.

Modultarif

Der Modultarif der privaten Krankenkassen eröffnet dem Versicherten die Möglichkeit, aus einem breiten Spektrum verschiedenster Leistungen auszuwählen. Es stehen dazu verschiedenste Module in den übergeordneten Bereichen ambulanter Behandlungen (Sehhilfen, Psychotherapie oder Arztbesuche), stationärer Behandlungen sowie Dentalbehandlungen (zahnärztliche Behandlungen, Zahnersatz oder Kieferorthopädie) zur Auswahl.

Der individuelle Versicherungsschutz ergibt sich aus der weitgehend freien und auf persönliche Kundenbedürfnisse abgestimmten Kombination der bereitgestellten Module. Versicherten steht es bei Wahl des Modultarifs frei, ihren eigenen Kompromiss aus Beitragshöhe und Leistungsumfang zu finden und sich zwischen kostengünstigem Basisschutz und umfangreichem Top-Paket zu entscheiden.

Kompakttarif

Der Kompakttarif ist im Wesentlichen dadurch gekennzeichnet, dass grundlegende Leistungen in den Bereichen stationärer Behandlung, ambulanter Behandlung und dentaler Behandlung bereist vorgegeben sind. Die vom Versicherten zu treffenden Auswahlmöglichleiten sind deutlich begrenzt, bieten aber dennoch Spielraum zur Verwirklichung des individuellen Anspruchs. Kompakttarife sind zwar in der Flexibilität gegenüber Modultarifen beschränkt, im Gegenzug dafür aber kostengünstiger. Der Leistungsumfang ist wesentlich umfassender und transparenter gestaltet als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Basistarif

Gesetzliche Krankenversicherer sind mit Wirkung zum 01.01.2009 gesetzlich dazu verpflichtet worden, einen sogenannten Basistarif in deren Kundenangebot aufzunehmen. Basistarife weichen dabei grundlegend von den übrigen Produkten der privaten Krankenversicherung ab und bieten statt weitreichenden individuellen Leistungen eine auf die wesentliche Grundversorgung beschränkte und im Grundsatz der gesetzlichen Krankenkasse angepasste Minimalversorgung. Ein wesentlicher Vorteil der privaten Absicherung ist der durch eine vertragliche Leistungsgarantie gewährte Schutz vor staatlichen Regulierungen. Dieser Schutz wird hinsichtlich des Basistarifs nicht gewährleistet. Werden Leistungskürzungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung vorgenommen, so wird das Leistungspaket der Basistarife der privaten Gesundheitsabsicherung analog den gesetzlichen Neuerungen angepasst.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist der Versicherungsbeitrag bei privaten Kassen einkommensunabhängig gestaltet und hauptsächlich vom Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers abhängig. Im sogenannten Basistarif der privaten Krankenversicherung darf dagegen der Gesundheitszustand des Antragstellers keine Auswirkung auf dessen Versicherungsprämie haben und somit keinerlei Risikozuschläge aufweisen.

Die Beitragshöhe des Basistarifs ist auf einen Höchstbeitrag begrenzt und beträgt aktuell im Jahr 2011 575,44 Euro. Der Höchstbeitrag orientiert sich an den durchschnittlichen Höchstbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Kann eine Hilfsbedürftigkeit nachgewiesen werden, welche sich nach den Normen des Sozialgesetzbuches definiert, kann der Beitrag auf die Hälfte der Summe reduziert werden.
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