Krankentagegeldversicherung

Krankenzusatzversicherung – Krankentagegeldversicherung


Gesetzlich Versicherte sind nur in den ersten Wochen einer Krankheit finanziell abgesichert, so lange zahlen Arbeitgeber das volle Gehalt ihres Beschäftigten. Ab Beginn der 7. Krankheitswoche haben Arbeitnehmer mit finanziellen Einbußen von bis zu 20 Prozent des letzten Nettoeinkommens zu rechnen, und das oftmals bei nahezu gleich bleibenden Ausgaben. Um seinen gewohnten Lebensstandart auch weiterhin halten zu können sollte die auftretende Versorgungslücke durch private Krankentagegeldversicherungen geschlossen werden.

Gesetzliche Leistungen
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber ist gesetzlich bis zum Ablauf der 6. Krankheitswoche geregelt. Danach werden Krankentagegeldzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen geleistet, welche 70 Prozent des letzten Bruttoeinkommens aber maximal 90 Prozent des zuletzt erzielten Nettoverdienstes betragen. Sozialversicherungsabgaben des Arbeitgebers sind im Leistungsfall durch das Krankengeld zu tragen.

Wer braucht eine Krankentageldversicherung?

Laufende Kosten bleiben im Regelfall auch bei langfristigen krankheitsbedingten Ausfällen von abhängig beschäftigten Arbeitnehmern bestehen. Fehlen nach Ende der Lohnfortzahlung monatlich einige hundert Euro, wird der finanzielle Spielraum gesetzlich Versicherter in vielen Fällen entscheidend eingeengt. Eine nicht unerhebliche Versorgungslücke und ein damit verbundenes erhebliches finanzielles Risiko bestehen. Wer auch im Fall lang andauernder Krankheiten über ausreichend finanzielle Mittel verfügen möchte, sollte eine private Krankentagegeldversicherung abschließen.

Leistungen
Private Krankentagegeldversicherungen lassen sich nach persönlichen Anforderungen und Vorstellungen individuell auf die persönlichen Lebensumstände des Versicherungsnehmers anpassen. Tagegeldzahlungen sind dabei in frei bestimmbarer Höhe (bis zu dem aus der Berufstätigkeit herrührenden Nettoeinkommen) und mit flexiblem Zeitpunkt des Zahlungsbeginns vereinbar. Private Krankengeldzahlungen werden auch an Wochenenden und Feiertagen geleistet und nicht durch Sozialabgaben belastet.
b]Obliegenheiten[/b]
Eine Nichtbeachtung von Obliegenheiten kann zum außerordentlichen Kündigungsrecht des Versicherers und auch zu dessen Leistungsfreiheit im Versicherungsfall führen.
Im Bereich Krankentagegeldversicherungen sind dem Versicherer unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) Nachweise zur ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Fortdauernde Arbeitsunfähigkeit ist der Versicherungsgesellschaft wöchentlich, eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit binnen drei Tagen anzuzeigen. Der Versicherte hat dem Versicherungsträger auf Anfrage sämtliche Auskünfte zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder der Leistungspflicht des Versicherers bzw. dessen Umfang maßgeblich sind.
Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich mit Abschluss des Versicherungsvertrages, sich im Versicherungsfall auf Verlangen des Versicherers von einem durch diesen beauftragten Arzt untersuchen zu lassen. Er hat sämtliche Weisungen von Ärzten gewissenhaft zu befolgen und Handlungen zu unterlassen, die seine Genesung negativ beeinträchtigen können.
Weiter sind dem Versicherungsträger unverzüglich Berufswechsel oder der Abschluss einer weiteren Versicherung für Krankentagegeld anzuzeigen.

Beginn des Vertragsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (Zugang des Versicherungsscheins) und Ablauf individueller Wartezeiten.

Wartezeiten

Bei Krankentagegeldversicherungen rechnen Wartezeiten grundsätzlich vom Versicherungsbeginn an. Die allgemeine Wartezeit beträgt hierbei 3 Monate. Sie entfällt bei Unfällen und bestimmten in den Versicherungsbedingungen genannten Katalogkrankheiten.

Vertragslaufzeit
Die Mindestvertragslaufzeit privater Krankentagegeldversicherungen beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Wird der Versicherungsvertrag nicht bedingungsgemäß (meist spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit) gekündigt, verlängert sich der Versicherungsschutz automatisch um ein weiteres Versicherungsjahr.

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