Pflegerente

Pflegerente


Die Kosten für die Pflege steigen und angesichts der eher mageren Leistungen der gesetzlichen Pflichtversicherung ist die private Vorsorge die einzige Möglichkeit, mit der sich finanzielle Schwierigkeiten im Alter – und oft schon wesentlich eher – vermeiden lassen. Eines der Produkte, das Hilfe bei Pflegebedürftigkeit verspricht, ist die Pflegezusatzrentenversicherung. Sie ähnelt vom Prinzip her einer normalen Lebens- oder Rentenversicherung. Sie zahlt je nach Tarif und Vereinbarung meist ab Pflegestufe II oder III eine monatliche Rente.
In welcher Höhe die Pflegezusatzrentenversicherung abgeschlossen wird, kann frei entschieden werden. Zu niedrig sollte die Leistung nicht angesetzt sein, da bis zu erhebliche Kosten entstehen können, die nicht von der Pflichtversicherung gedeckt sind. Welche Höhe im persönlichen Fall ausreicht, lässt sich am einfachsten und sichersten im Gespräch mit einem unabhängigen Berater ermitteln. Da gerade zu Beginn der Pflegebedürftigkeit mehr Ausgaben anfallen, etwa für den Kauf von einem Spezialbett, kann im Vertrag eine Sofortleistung vereinbart werden, die beispielsweise ab Pflegestufe II gezahlt wird, in Höhe von mehreren Pflegerenten.

Entscheidend ist, wann die die Versicherung aktiv wird. Hier gibt es mehrere Optionen. Viele Verträge sehen eine Leistung erst ab Pflegestufe III vor. Der Vertrag kann allerdings auch auf die anderen Pflegestufen ausgeweitet werden, bei entsprechend niedrigerer Leistung bzw. einer Beitragsbefreiung ab der ersten Pflegestufe. Der Versicherungsschutz gilt dann ein Leben lang.

Für die Karenz- und Wartezeiten sowie mögliche Besonderheiten sind die Tarifbestimmungen des Versicherers maßgeblich.

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