Pflegekostenversicherung

Pflegekostenversicherung


Ein Pflegeplatz im Heim kostet viel Geld. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt bei Pflegestufe III allerdings nur 1432 Euro.

Der Differenzbetrag zum tatsächlichen Aufwand geht dann zu Lasten des Patienten oder seiner Angehörigen. Das Sozialamt schaut sehr genau, wer noch zur Zahlung herangezogen werden kann, ehe der Staat eingreift. Vor dieser Situation stehen immer mehr Haushalte.

Über zwei Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig und die Zahl wächst stetig. Private Vorsorge für die Pflege ist inzwischen der einzige Weg, für Sicherheit zu sorgen. Die Pflegekostenversicherung ist dabei einer der am häufigsten gewählten Möglichkeiten. Sie gleicht den Differenzbetrag zwischen staatlicher Leistung und eigentlichen Kosten bis zu 100 Prozent aus, je nach gewähltem Tarif.

Die Höhe der Leistung ist immer abhängig davon, welche Pflegestufe der medizienische Dienst feststellt. Gezahlt wird sie für den Zeitraum, in der die Pflegebedürftigkeit besteht und nachgewiesen werden kann. Dabei ist es bei den meisten Versicherungsgesellschaften und Verträgen unerheblich, ob die zu pflegende Person in einem Heim versorgt wird oder die Angehörigen sich für die häusliche Pflege entscheiden.

Die Leistungen gelten bei stationärer Pflege in einem anerkannten Pflegeheim, teilstationärer Pflege in Tagespflegeheimen und der ambulanten Pflege durch Krankenschwestern und -pfleger sowie Altenpfleger. Bei der reinen häuslichen Pflege ohne Hilfe von entsprechenden Diensten können über die Pflegekostenversicherung Pflegegeld, das je Kalendertag gezahlt wird, und Beitragsnachlässe vereinbart werden. Möglich ist auch eine Selbstbeteiligung im Leistungsfall. Der Beitrag muss auch danach vom Versicherungsnehmer gezahlt werden.

Die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung sind nicht in den Leistungen enthalten. Der Höchstbetrag, der im Jahr gezahlt wird, liegt bei den meisten Versicherungen bei 60.000 Euro.

Zu beachten sind bei der Pflegekostenversicherung, die in den Tarifbestimmungen des Versicherers genannten Karenz- und Wartezeiten sowie die vertragsabhängigen Besonderheiten.

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