Öffentliche Förderung

Erdwärme – Öffentliche Förderung


Die heute in Deutschland benötigte Energie zur Erzeugung von Wärme macht mehr als die Hälfte der insgesamt verbrauchten Energie aus. Der dabei genutzte Anteil regenerativer Energien liegt bei rund 6 Prozent, der Großteil wird durch fossile Energiequellen wie Öl, Gas und Kohle bereitgestellt. Diese fossilen Energieträger tragen in erheblichem Umfang zu den CO2 Emissionen bei. Die nationalen und internationalen Klimaschutzziele beabsichtigen allerdings eine deutliche Reduzierung dieser Emissionen. Mehr Energieeffizienz und der Ausbau der regenerativen Energien gehören deshalb zum Aktionsprogramm der Bundesregierung. Im Bereich der Wärmeerzeugung soll der Anteil der regenerativen Energien bis zum Jahr 2020 auf mindestens 14 Prozent steigen.
Dieses Ziel ist Bestandteil des neuen, am 01.Januar 2009 in Kraft getretenen, Wärmegesetzes. Dafür wurde eine Nutzungspflicht für neue Immobilien eingeführt. Zukünftig müssen neue Gebäude regenerative Energien für die Wärmeerzeugung einsetzen und/oder Wärmedämmungsmaßnahmen nutzen. Die Bundesregierung unterstützt die Vorhaben durch die weitere Aufstockung von Marktanreizprogrammen.
Im Bereich der Erdwärme kommen mehrere Förderprogramme zum Tragen. Förderprogramme gibt es für die Gebäudedämmung, für Investitionen in eine Erdwärmeanlage und für die diversen Möglichkeiten Strom aus regenerativen Energien zu erzeugen. Allerdings gilt auch, wer zukünftig nur die gesetzlichen Mindeststandards erfüllt, wird nicht gefördert. Anträge sind beim Bundesamt für


Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zu stellen. Die Bafa bietet auch detailliertere Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten.
Insbesondere für Geothermieprojekte haben Bundesumweltministerium, die Münchner Rück und die Kreditanstalt für Wiederaufbau ein neues, 60 Millionen Euro umfassendes, Kreditprogramm aufgelegt. Ziel des Programms ist vornehmlich die Tiefengeothermie. Die Kredite sollen das hohe Risiko der Bohrungen abfedern. Bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten können im Rahmen dieses Projekts finanziert werden. Das Besondere: Führt die Bohrung zu keinem Ergebnis, ist der Kreditnehmer ab diesem Zeitpunkt von den Rückzahlungen befreit.

Das neue Wärmegesetz

Seit dem 1. Januar 2009 ist das neue Wärmegesetz wirksam. Mit diesem Gesetz soll das Ziel erreicht werden, bis 2020 mindestens 14 Prozent der in Deutschland für Wärme aufgewendeten Energie aus Erneuerbaren Energiequellen zu gewinnen. Dafür setzt das Gesetz auf drei Säulen. Erstens wird eine Nutzungspflicht für neue Gebäude eingeführt. Alle Eigentümer neuer Gebäude, egal ob Staat, Privatperson oder Unternehmen, müssen regenerative Energien zur Wärmegewinnung berücksichtigen. Wer seiner Nutzungspflicht mit Geothermie erfüllen will, muss mindestens 50 Prozent seines Wärmeenergiebedarfs mit Erdwärme decken. Zweitens wird die Förderung weiter ausgebaut. Die dafür bereitgestellten Mittel sollen auf bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt werden. Drittens soll der Ausbau von Wärmenetzen erleichtert werden. Dies ist insbesondere für größere Projekte und die Tiefengeothermie interessant.

Weitere Informationen und Links

Zahlreiche Informationen zur Erdwärme, ihren Einsatz- und Fördermöglichkeiten bietet die, vom Bundesumweltministerium betriebene, Website www.erneuerbare-energien.de.
Insbesondere auf Eigenheimbesitzer zugeschnitten sind die Informationen des TÜV-Rheinland unter www.tuv.com.

Erdwärme im Kontext des Klimawandels finden sich auf der Webseite www.klimawandel-gobal.de.

Alle notwendigen Informationen zu den Fördermöglichkeiten und zum Antragsverfahren hält das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de bereit. Über zinsgünstige Darlehen für Investitionen in Erdwärmeprojekte und das Programm von Bundesumweltministerium, KfW und Münchner Rück informiert die Webseite www.kfw.de.
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