Immobilien – Gebäude Energieausweis
Dass für viele Gebäude, die zu Wohnzwecken oder gewerblichen Zwecken genutzt werden, auf Verlangen eines Käufers, Mieters oder Pächters ein sogenannter Energieausweis vom Eigentümer vorgelegt werden muß, ist mittlerweile wohl hinreichend bekannt.
Energieausweise für Gebäude gibt es derzeit in zwei verschiedenen Varianten. So reicht für einige ältere Gebäude, die über eine gewisse Anzahl von Wohneinheiten verfügen, ein sogenannter „Energieverbrauchsausweis“, während für Neubauten und Gebäude mit wenigen Wohneinheiten zumeist ein „Energiebedarfsausweis“ notwendig ist.
Grundsätzlich ist die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises sehr viel aufwendiger, als die eines Energieverbrauchsausweises. Somit sind nicht nur die Kosten eines Energiebedarfsausweises deutlich höher als die eines einfachen Energieverbrauchsausweises, sondern auch die Aussagekraft eines solchen Energiebedarfsausweises ist sehr viel höher.
Wo die Unterschiede hinsichtlich der Aussagekraft dieser verschiedenen Varianten des Energieausweises liegen, wird in den
beiden folgenden Abschnitten: „Energieverbrauchsausweis für Gebäude“ und „Energiebedarfsausweis für Gebäude“ noch erläutert werden.
Für welche Gebäude aus rechtlicher Sicht welche Art von Energieausweis benötigt wird, regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV).
- Dass für alle Neubauten (Gebäude, die seit 2002 errichtet wurden) ein Energiebedarfsausweis erstellt werden muß. Dieses gilt sowohl für Gebäude, die zu Wohnzwecken dienen, als auch für Gebäude die zu „Nicht Wohnzwecken“, also zum Beispiel für gewerbliche Zwecke, dienen. Die Ausstellung des erforderlichen Energiebedarfsausweises wird (wurde) in diesen Fällen vom Architekten oder vom Bauunternehmer (bzw. Bauträger) übernommen.
- Dass für ältere Gebäude, die zu Wohnzwecken dienen, ein Energieausweis auf Verlangen eines Mieters, Käufers oder Pächters vorgelegt werden muß. Welche Art von Energieausweis für derartige Gebäude benötigt wird, hängt zum Einen vom Baujahr des Gebäudes ab und zum Anderen von der Anzahl der zur Verfügung stehenden Wohneinheiten. So ist zum Beispiel für ältere Gebäude, die weniger als fünf Wohneinheiten aufweisen, seit dem 1. Oktober 2008 ein Energiebedarfsausweis vorgeschrieben, während für Gebäude mit mehr Wohneinheiten noch ein Energieverbrauchsausweis ausreichend ist. Ältere Gebäude, die nicht zu Wohnzwecken dienen, benötigen erst ab dem Juli 2009 einen Energieausweis.
- – Ausnahmen sieht die EnEV z.B. für Gebäude vor, die unter Denkmalschutz stehen, und für kleinere Gebäude, dessen Wohnfläche 50 Quadratmeter nicht überschreitet. Für solche Gebäude ist kein Energieausweis notwendig.
Da die Energieeinsparverordung, wie alle gesetzlichen Werke, stetigen Änderungen unterliegen kann, ist es für Hausbesitzer, die sich für ihr Haus einen Energieausweis ausstellen lassen möchten, sinnvoll, eine individuelle Energieberatung in Anspruch zu nehmen.
Grundsätzlich ist es jedoch für jeden Hausbesitzer sinnvoll, sein Gebäude hinsichtlich der Energieeffizienz beurteilen zu lassen und, auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, den teureren aber aussagekräftigeren Energiebedarfsausweis zu wählen.
Dieses begründet sich schon dadurch, weil ein solcher Bedarfsausweis auch nützliche Hinweise enthält, wie die Energieeffizienz des Gebäudes effektiv verbessert werden kann.
Wer als Hausbesitzer langfristig denkt, sollte bestrebt sein, dass sein Haus eine gute Energieeffizienz aufweist und dieses auch anhand eines Bedarfsausweises belegen können, denn zukünftig sollte es immer schwerer werden, Gebäude mit schlechter Energieeffizienz vermieten oder verkaufen zu können.
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