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Geschlossene - Fonds - Schiffsbeteiligungen

Geschlossene Fonds - Schiffsfonds

Das Anlageprodukt Schiffsbeteiligungen wird auch als Schiffsfonds bezeichnet und stellt eine Kategorie der geschlossenen Fonds dar. Mit dem Erwerb von Schiffsbeteilungen investiert der Anleger in die Finanzierung des Neubaus, Kaufs oder der Unterhaltung von bestimmten Schiffen.

Wie bei allen geschlossenen Fonds handelt es sich auch beim Kauf von Anteilen an einem Schiffsfonds um eine unternehmerische Beteiligung. Aus diesem Faktum heraus sind die Gewinne aus einer Schiffsbeteiligung immer auch um Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, welche als solche in der Steuererklärung der anlegenden Person angegeben werden müssen.

Die zu erwartenden Gewinne sind dabei von den Einnahmen abhängig, die eine Reederei erzielt, an welche die finanzierten Schiffe verchartert wurden. Die Fondsgesellschaft erzielt also reine Chartereinnahmen Diese Gewinne werden dann nach dem Abzug diverser Kosten wie Managementkosten, Kosten für Zinsen und Tilgung oder Betriebskosten des Schiffes an die Anteilseigner des Fonds ausgeschüttet. Bei einer Schiffsbeteiligung bewegt sich der Anlagehorizont in einem Zeitraum von zehn bis achtzehn Jahren. Bis vor wenigen Jahren waren Schiffbeteilungen aufgrund der hohen Verlustzuweisung zu Beginn der Laufzeit vor allem als Steuerspar- und Steuerstundungsmodelle beliebt. Doch eine veränderte gesetzliche Praxis führte dahin, dass Schiffsbeteilungen heutzutage eine renditebezogene Investition darstellen.


Schiffsbeteiligungen – Vom Sparsteuermodell zur Renditeanlage

Trotzdem birgt die Schiffsbeteiligung immer noch eine besonders lukrative Anlage im Bezug auf die steuerrechtliche Seite. Denn Schiffsbeteilungen, die ihren Sitz in Deutschland haben, besitzen die Option einer pauschalen Gewinnermittlung auf Basis der so genannten Tonnagesteuer. Allerdings sind sie an diese Vorgehensweise auch 10 Jahre gebunden. Bei der Tonnagesteuer wird der zu versteuernde Gewinn einer Schiffsbeteiligung ausschließlich anhand der Nettoraumzahl eines Schiffes, also seines Fassungs- bzw. Transportvermögens, berechnet. Hierfür werden die Schiffe in verschiedene Klassen eingeteilt, für die jeweils ein anderer Steuerbetrag zu entrichten ist. Im Durchschnitt aller Schiffsbeteiligungen liegt bei Anwendung der Tonnagesteuer der Steuersatz zwischen 0,1 und 0,4 Prozent pro Jahr, bezogen auf das vom Anleger eingebrachte Kapital. Ein selbstverständlich überaus günstiger Zinssatz.

Für den Anleger ist aber noch der abschließende Punkt wichtig, der Tonnagegewinn gibt nur den während der Laufzeit der Beteiligung oder auch der Betriebsdauer des Schiffes zu versteuernden Gewinn an.
Bei Verkauf des Schiffes zum Ende der Laufzeit der Schiffsbeteiligung oder vorzeitigem Verkauf der Anteile durch den Anleger muss der so genannte Unterschiedsbetrag versteuert werden, der durch den Wechsel zur Tonnagebesteuerung entstanden ist.

Dieser Unterschiedsbetrag stellt die Differenz zwischen dem Marktwert und dem Buchwert des Schiffes dar. Allerdings ist auch diese Versteuerung zu verschmerzen, denn summiert man die während der Laufzeit der Schiffsbeteiligung sozusagen fast steuerfrei erhaltenen Ausschüttungen und stellt ihnen die am Ende der Beteiligung, also bei Rückzahlung der Einlage, fällige Steuer auf den Unterschiedsbetrag gegenüber, so ergibt sich eine wesentlich geringere Steuerbelastung, als sie bei den meisten anderen geschlossenen Beteiligungen anfällt.