Gewässerschadenhaftpflicht

Gewässerschadenhaftpflicht

Gefahrenquelle Öltank


Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet (§ 823 BGB).
Das gilt auch für Besitzer von Eigenheimen mit Öltanks. Auslaufendes Öl verschmutzt das Grundwasser. Hierfür haftet der Eigentümer. Von der Bodenprobe bis zum Austausch des Erdreichs, es entstehen schnell 50000 bis 100000 Euro Schaden.
Eine Haftpflichtversicherung für Gewässerschäden ist vor allem für Haus- und Wohnungsbesitzer angeraten, bei denen ein Heizöltank im Keller steht.
Grundsätzlich übernimmt eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung alle Schäden, die durch das Eindringen von schädlichen Stoffen in das Grundwasser oder in angrenzenden Gewässern entstehen. Das Wasserhaushaltsgesetz sieht die unbeschränkte Haftung unabhängig vom Verschulden vor. So kann bereits ein Leck im Öltank das Grundwasser verseuchen. Das Gefährdungspotential wird anhand eines Beispiels deutlich: nur 1 Liter Heizöl kann 1 Mio. Liter Trinkwasser verseuchen. Der Besitzer des Öltanks muss für alle Kosten aufkommen, die für die Grundwasserreinigung, den Aushub der kontaminierten Erde, die Beseitigung von Schäden an Haus und Grundstück sowie einen eventuellen Schadensersatz bei beeinträchtigten Personen entstehen. Die Gesamtsumme kann im Ernstfall ein kleines Vermögen kosten. Und dies gilt nicht nur für Hauseigentümer, sondern auch für Mieter, die mit Heizöl heizen.


Daher bietet die Versicherungswirtschaft zur Absicherung dieser Risiken und ihrer Folgen eine Gewässerschadenhaftpflicht an. Die Versicherungssumme beträgt häufig pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden einen vertraglich festgelegten Millionen-Betrag – meistens 5 Mio. Euro. Darüber hinaus werden die Kosten für behördlich angeordnete Rettungsmaßnahmen und die Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie je nach Police Eigenschäden an Haus und Grundstück übernommen. Der Versicherungsbeitrag richtet sich außerdem nach der Größe des Öltanks und ob er unter- oder oberirdisch installiert wurde. Oberirdisch gelagerte und kleine Tanks sind günstiger zu versichern als die anderen. Besonders kleine Öltanks sind je nach Versicherungsunternehmen über die private Haftpflichtversicherung mit abgedeckt. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung kann bei einigen Versicherungsunternehmen nur als Zusatzversicherung zur privaten Haftpflicht oder zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen werden.

Gewässerschadenhaftpflicht ist keine Pflicht

Der Abschluss einer Gewässerschadenhaftpflicht ist kein Muss. Dennoch sollte jeder Besitzer eines Öltanks die Notwendigkeit gründlich überdenken. Das Wasserhaushaltsgesetz stellt den Schutz des Wassers an oberster Stelle. Der Besitzer eines Öltanks wird auch dann haftbar gemacht, wenn nicht er, sondern zum Beispiel ein Monteur, die Verseuchung des Grundwassers herbeigeführt hat. Liegt der Öltank nah an einem Gewässer in der Erde, ist das Risiko einer Verunreinigung besonders hoch. Aber auch Hobby-Bastler, die intensiv mit eventuell gefährlichen Stoffen arbeiten, sollten den Abschluss einer solchen Versicherung in Erwägung ziehen. Der Eigentümer verlagert durch eine Versicherungspolice dieses Risiko auf das Versicherungsunternehmen

Schäden die der Versicherungsnehmer selber erleidet sind nicht im Deckungsumfang. Vorsatz und Erstattung von Geldstrafen und Schadensersatzansprüche schließt der Versicherer aus.
Melden Sie unverzüglich den Schadensfall Ihrem Versicherer, spätestens innerhalb einer Woche. Eine wahre und genaue Situationsbeschreibung ist zu erstellen. Falsche Angaben führen im Zweifelsfall zum Verlust des Versicherungsschutzes. Halten Sie den Schaden so klein wie möglich, Sie sind verpflichtet dazu und leiten unverzüglich geeignete Maßnahmen ein.
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