BHKW – öffentliche Förderung

Blockheizkraftwerke – BHKW – öffentliche Förderung


Das novellierte Gesetz zur Kraft-Wärme-Kopplung, KWK-Gesetz, unterteilt förderfähige Blockheizkraftwerke in Anlagen über 50kW und Anlagen mit niedrigerer Leistungskapazität. Insbesondere die Förderung kleinerer Anlagen, sogenannter Mikro-, bzw. Mini-BHKWs, wurde durch die Novellierung ausgebaut. Eine Förderung erstreckt sich auf die Investitionskosten, auf den produzierten Strom und bei Verwendung von Primärenergie aus nachwachsenden Rohstoffen zusätzlich auf einen Umweltbonus.
Voraussetzung zur Förderung nach der novellierten Gesetzesfassung ist die Inbetriebnahme einer neuen Anlage nach dem 01.01.2009 und vor dem 31.12.2016. Wichtig, die Förderung muss vor dem Bau der Anlage beantragt werden. Für bereits bestehende oder in Bau befindliche Anlagen gelten die neuen Förderrichtlinien nicht.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der maximal möglichen Stromerzeugung und der erwarteten jährlichen Nutzungsdauer. Die Anlage muss für eine Nutzung von 5000 Stunden ausgelegt sein, um die höchstmögliche Förderung zu erhalten. Bei geringerer Nutzung wird die Förderung anteilig errechnet. Weitere technische Anforderungen sollten zukünftige Betreiber eines Blockheizkraftwerks im Vorfeld beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ([link target=“_blank“ dest=“http://www.bafa.de“>BAFA), der federführenden Behörde, in Erfahrung bringen. Denn nicht alle am Markt angebotenen Anlagen erfüllen die notwendigen Fördervoraussetzungen bzw. verfügen nicht über die erforderliche gutachterliche Bestätigung.

Ein Novum im neuen KWK-Gesetz ist die


Bezuschussung des gesamten produzierten Stroms. Bislang wurde nur für den überschüssigen, ins öffentliche Netz geleiteten Strom ein Mindestabnahmepreis bezahlt. Jetzt wird jede produzierte Kilowattstunde mit 5,1 Ct. bezuschusst. Größere Anlagen über 50kW erhalten noch einen Zuschuss von 2,1 Ct. pro Kilowattstunde.
Anträge auf Förderung müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Anlage bei Antragstellung zwar bis ins Detail geplant sein muss, der Kauf oder Bau aber noch nicht beauftragt sein darf.
Neben der öffentlichen Förderung besteht zusätzlich die Möglichkeit spezielle, zinsgünstige Kreditprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau [link target=“_blank“ dest=“http://www.kfw.de“>KfW oder beispielsweise der Umweltbank in Anspruch zu nehmen.

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