Grundfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit – Alternative – Grundfähigkeitsversicherung


Die Grundfähigkeitsversicherung ist ein junges Produkt in der Gruppe der Vorsorgeversicherungen. Sie zählt zu den Invaliditätsversicherungen und bietet eine finanzielle Absicherung bei Verlust oder Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten. Wird die Pflegestufe 2 oder Pflegestufe 3 in der gesetzlichen Pflegeversicherung zuerkannt und entsteht daraus ein Anspruch auf Pflegegeld, gilt dies auch als Beeinträchtigung der Grundfähigkeiten.

Laut Versicherungsbedingungen liegt ein Verlust oder eine Beeinträchtigung vor, wenn die versicherte Person innerhalb der Versicherungsdauer wegen Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall bestimmte Aktivitäten nicht mehr durchführen kann. Das bedeutet, dass die versicherte Person mindestens 12 Monate ununterbrochen nicht fähig ist oder sein wird, bestimmte Tätigkeiten ohne Hilfsmittel, ausgenommen vorhandene künstliche Gliedermaßen, auszuüben. Versicherer unterscheiden nach Fähigkeiten.

Leistungskatalog A
Leistungsvoraussetzung bei mindestens einem Sachverhalt:

  • Die Sehfähigkeit geht auf beiden Augen verloren.
  • Die versicherte Person kann nicht mehr sprechen.
  • Verlust der Orientierung. Die versicherte Person ist nicht fähig sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren.

Leistungskatalog B
Leistungsvoraussetzung bei mindestens drei Beeinträchtigungen folgender Aktivitäten:

  • Hören
  • Gehen
  • Treppen steigen
  • Knien oder Bücken
  • Sitzen & Stehen
  • Greifen & Arme bewegen
  • Heben & Tragen

Der Verlust oder die Beeinträchtigung einer Grundfähigkeit ist nicht gleichbedeutend mit einer Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung im sozialrechtlichem Sinn.
Oft kann der Versicherte einen Beruf ausüben ohne den Anspruch auf die Grundfähigkeitsrente zu verlieren. Es gelten die Versicherungsbedingungen.

Ohne Risikoprüfung den Versicherungsschutz erhöhen

Unter bestimmten Voraussetzungen und bei Eintritt geänderter Lebenssituationen, ist eine Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Auf das Höchstalter von 45 Jahren ist zu achten und es darf keine Beeinträchtigung oder der Verlust, der in den Leistungskatalogen beschrieben Fähigkeiten, bereits eingetreten sein.
Als geänderte Lebenssituationen gelten zum Beispiel Heirat, die Geburt eines eigenen Kindes, die Adoption, die Kreditaufnahme von mindestens 50000 € für eine freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit. Weitere Details beschreiben die Versicherungsbedingungen.

Vertragsgestaltung/Leistungsspektrum

Versicherer bieten Vorsorgeschutz mit unterschiedlichen Leistungsmerkmalen. Das genaue Leistungsspektrum regeln die Versicherungsbedingungen. Hier wird der Zeitraum der Leistung, ob es eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall gibt, eine Neukalkulation der Prämie bei geänderten Risiken im Beruf/Hobby und auch weitere Merkmale genau dokumentiert. Es können Karenzzeiten und eine lebenslange Leistungsdauer vereinbart werden. Häufig sind monatliche Renten zwischen 500 €uro und 2900 €uro vereinbar.
Ein Versicherungsexperte als persönlicher Ansprechpartner für die Vertragsgestaltung ist sicherlich von Vorteil.

Darauf sollten Sie achten

Ein Versicherungsschutz ist ausgeschlossen, wenn der Verlust oder die Beeinträchtigung der Grundfähigkeiten vorsätzlich herbeigeführt wird. Ebenso bei Kriegshandlungen und Unruhen, wenn sich der Versicherte auf Seiten der Unruhestifter befindet. Eine Grundfähigkeitsbeeinträchtigung infolge von Verstrahlung, ist nur bei einer ärztlich verordneten Strahlentherapie versichert.
Für die Grundfähigkeitsversicherung spricht die einfache und schnelle Leistungsregulierung. Die Annahmerichtlinien für Versicherungsinteressenten sind großzügig.
Ein Beispiel: Erkrankungen der Wirbelsäule führen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung häufig zur Ablehnung des Versicherungswunsches oder wird als Risiko ausgeklammert.
Ein Grundfähigkeitsversicherer wird dieses Risiko völlig anders beurteilen. Ein weiterer Vorteil der Grundfähigkeitsversicherung ist der geringe Beitrag und die transparenten Beurteilungsrichtlinien.
Nachteilig ist aber ganz klar der begrenzte Versicherungsschutz auf die oben genannten Grundfähigkeiten. Eine Grundfähigkeitsversicherung kann daher eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ersetzen.

(Quelle z.T. Standart life)
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