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Autoversicherung Übersicht

Autoversicherung: Eine Pflicht für jeden Autokäufer

Wer sich ein Auto kauft, muss es versichern.
Der Gesetzgeber hat die Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben – wer den Nachweis einer Haftpflichtversicherung nicht führen kann, wird bei der Zulassung kein Auto-Kennzeichen erhalten.
Sie können die Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, wenn Sie schuldhaft in einem Verkehrsunfall verwickelt sind. Im Gegensatz dazu kann die Teil- oder Vollkasko freiwillig abgeschlossen werden. Das Besondere ist, dass Kaskoversicherungen für Schäden am eigenen Fahrzeug leisten.
Der Beitrag in der Kfz-Versicherung errechnet sich nach vielen Faktoren. Unfallfreie Jahre, Fahrzeugtyp, Regionalklassen, Selbstbeteiligungen im Schadensfall, Garagenbesitzer, Wenigfahrer, beruflicher Status (Beamter u. öffentlicher Dienst), haben hier einen wesentlichen Einfluss. Eine Vielzahl von Versicherungsanbietern garantieren Autoversicherungen die billig und preiswert sind.

Welche Bedeutung hat der Wiederbeschaffungswert im Zusammenhang mit einer Autovollkaskoversicherung?
>> Vollkasko

Wer häufig mit dem Auto unterwegs ist, ob im Inland oder Ausland, der braucht im Fall der Fälle, bei einem Unfall oder einer Panne, schnelle Hilfe. Gut gerüstet ist, wer dann über einen Kfz-Schutzbrief verfügt.
>> Autoschutzbrief

Wann ist der ordentliche Kündigungstermin für eine Kfz-Versicherung? Gilt diese Regel auch im Schadensfall oder bei einem Fahrzeugwechsel?
>> Versicherungswechsel

Welche Personen gehören zum versicherten Personenkreis und welchen Leistungen sind versichert?
>> Rechtsschutz