Vollkasko
Vollkasko - umfangreicher Schutz in der Autoversicherung


Die Kaskoversicherung zählt ebenfalls zu den Fahrzeugversicherungen. Sie übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug die durch selbstverschuldete Unfälle entstanden sind.

Wann bezahlt die Vollkaskoversicherung

Wird das eigene Fahrzeug schuldhaft in einen Unfall verwickelt, so sind die Schäden am eigenen Fahrzeug nur durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Darüber hinaus übernimmt sie Schäden, die durch unbekannte Dritte verursacht wurden und die nicht von der Teilkaskoversicherung abgedeckt sind. Dies können Beschädigungen durch Vandalismus oder Fahrerflucht sein. In der Vollkaskoversicherung ist immer auch die Teilkaskoversicherung eingeschlossen.

Allerdings gibt es Einschränkungen. Bei Unfällen, die Aufgrund eines Fahrzeugmangel oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, ist der Vollkasko-Versicherungsschutz erloschen. Grobe Fahrlässigkeit liegt z. B. bei Fahren unter Alkoholeinfluss oder beim Missachten von Verkehrsregeln vor.

Die Grenze zwischen, der versicherten, einfachen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit ist oft fließend und hat in der Vergangenheit zu vielen Gerichtsprozessen geführt. Mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetz hat der Gesetzgeber die Versicherungskunden gestärkt und die Versicherer stärker in die Pflicht genommen. Sie sollen auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen. Diese Regelung gilt ab 2009 für alle Kaskoverträge. Die Versicherer dürfen aber die Leistungen kürzen, einen Teil des Schadens werden die Versicherungsnehmer auch in Zukunft bezahlen müssen. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von der Schwere des Vergehens ab. Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss müssen auch in Zukunft nicht von der Vollkaskoversicherung übernommen werden.

Was bezahlt die Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Reparaturkosten eines Fahrzeugs und im Falle eines Totalschadens die Kosten für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs. Ist ein Neuwagen von einem Totalschaden betroffen, so erstattet die Vollkaskoversicherung innerhalb der ersten sechs Monate den kompletten Neuwagenpreis. Manche Versicherer haben diesen Zeitraum auf bis zu zwei Jahr ausgedehnt.

Darüber hinaus bieten zahlreiche Anbieter Schadensersatz für Leistungen die in der Teilkasko nicht ausreichend abgesichert sind. Dies können die Folgeschäden durch Marderbiss sein, oder der Einschluss hochwertiger Fahrzeugteile.

Beitragsermittlung

Für die Beitragsermittlung wird das Fahrzeug, neben der individuellen Schadenfreiheitsklas-se, in eine der 25 Typklassen und 9 Regionalklassen eingestuft. Dazu kommen zahlreiche spezielle Rabattmöglichkeiten der Versicherer z. B. für Neuwagen, Eigenheimbesitzer, etc.. Für Vollkaskoverträge können Selbstbehalte vereinbart werden. Diese liegen üblicherweise bei 325 oder 500 EUR, können aber auch mehrere tausend EUR betragen. In manchen Fällen kann es günstiger sein eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, anstatt einer separaten Teilkaskoversicherung. Die individuelle Berechnung der Prämie ist deshalb notwendig.

Nach einem regulierten Schaden wird der Versicherungsnehmer in eine neue, schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Es kann deshalb sinnvoll sein, Schadenszahlungen bis zu einer bestimmten Höhe (z. B. 1000 EUR) selber zu tragen und die Versicherung nicht in Anspruch zu nehmen. Es besteht auch die Möglichkeit eine geleistete Schadenszahlung an die Versicherung zurückzuzahlen, um den Rabatt nicht zu gefährden. Zudem bieten man-che Gesellschaften sogenannte Rabattretter an. Dann führt der erste Schaden zu keiner Rückstufung.

Für Neuwagen ist eine Vollkaskoversicherung immer empfehlenswert, bei finanzierten oder geleasten Autos ist sie zwingend.