Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung für verkehrsrechtliche Sachverhalte


Streitigkeiten bei Kaufverträgen, eine unklare Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall, Schwierigkeiten mit den Ordnungsbehörden. Wer mit dem Auto unterwegs ist, wird mit vielen Situationen konfrontiert, die nicht selten gerichtlich geklärt werden müssen. Dann wird es schnell teuer. Bei einem Streitwert von 10.000 EUR entstehen fast gleich hohe Gerichtskosten, wenn der Streit über zwei Instanzen geklärt werden muss.

Wann tritt die Verkehrsrechtsschutzversicherung ein?

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt dann die, durch den Rechtsstreit anfallenden, Kosten. Die Abwendung von Schadenersatzforderungen durch Dritte im Rahmen eines Verkehrsunfalls wird von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen. In diesen Fällen tritt die Haftpflichtversicherung ein, sie wird deshalb auch passiver Rechtsschutz genannt. Schadenersatzforderungen, die sich beispielsweise aus einem Kaufvertrag ergeben, sind allerdings abgesichert. Wird gegen den Versicherten ein Strafverfahren eingeleitet, tritt die Verkehrsrechtsschutz für seine Verteidigung ein, sie unterstützt zudem bei Führerschein-, oder Kfz-Steuer-Streitigkeiten.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist personenbezogen und schützt den Versicherten als Verkehrsteilnehmer, d.h. nicht nur Streitigkeiten, die durch die Haltung oder Nutzung des Autos entstehen, sind versichert, sondern auch solche, die einem als Fußgänger oder Radfahrer passieren. Im Gegensatz dazu versichert die teurere Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung nur bestimmte Fahrzeuge und ihre Nutzer.

Welche Kosten werden übernommen?

Im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen werden die Anwaltskosten übernommen. Weiterhin trägt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Honorare für Sachverständige, die Aufwendungen für Zeugengelder und die anfallenden Gerichtskosten. Wenn der Versicherte sein Verfahren vor Gericht verliert, so sind auch die entstandenen gegnerischen Kosten abgedeckt.

Die versicherten Deckungssummen variieren je nach Alter des Vertrags von 50.000 EUR bei alten, bis zu 350.000 EUR und mehr bei neuen Verträgen. Die Unterschiede erklären sich durch die inzwischen stark gestiegenen Verfahrenskosten.

Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung muss zunächst eine Wartezeit von drei Monaten eingehalten werden. Erst danach eintretende Fälle sind durch die Versicherung abgesichert. Ausnahme: bei Strafverfahren greift die Police sofort. Um die Prämien zu reduzieren, bieten die meisten Versicherer Verträge mit einer Selbstbeteiligung von 100 bis 250 EUR an. Ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Rechtsstreit übernimmt, sollte im Vorfeld abgeklärt werden. Dazu kann sich der Versicherte selbst an seinen Versicherer wenden, oder er überlässt die Anfrage zur Kostenübernahme seinem Anwalt. Bei alten Verträgen (nach den Rechtsschutzbedingungen ARB 75) konnte der Anwalt die Erfolgsaussichten selber beurteilen.

Nach den neuen Vertragsbedingungen ARB 94 entscheidet der Versicherer und in Zweifelsfällen ein unabhängiger Gutachter. Weitere rechtliche Schritte sollten erst nach Freigabe durch das Versicherungsunternehmen erfolgen. Nur so ist eine vollständige Kostenübernahme garantiert.