Steueridentifikationsnummer
Deutschland folgt mit der Einführung der Steueridentifikationsnummer (IdNr) der Forderung der EU-Kommission, für einen Abbau von Bürokratie im überholten und überteuerten Steuersystem der Bundesrepublik Sorge zu tragen. Die IdNr löst dabei die bewährte Steuernummer im Rahmen der Einkommenssteuer ab und bleibt auch dann ein Leben lang gültig, wenn sich die persönlichen Lebensumstände des Steuerpflichtigen etwa aus beruflichen oder privaten Gründen ändern.
Die Steueridentifikationsnummer besteht aus 11 Ziffern und schließt jede Möglichkeit aus, Rückschlüsse aufgrund der Ziffernfolge hinsichtlich individueller Daten des Steuerpflichtigen oder dessen Finanzamt ziehen zu können.
Hauptintension des Gesetzgebers hinsichtlich der Einführung der IdNr ist das Schaffen einer Möglichkeit, Steuerdaten bundesweit und eindeutig einer ansässigen Person zuordnen zu können. Erst mit der hierdurch gewährleisteten fehlerfreien Identifikation des Steuerpflichtigen ist es möglich, Serviceleistungen der Finanzverwaltung wie das Zulassen elektronischer Steuererklärungen initiieren und auch im grenzüberschreitenden Finanzverkehr durch ein Mehr an Transparenz ein Höchstmaß an Datenschutz gewährleisten zu können.
Steueridentifikationsnummer per Gesetz
Die Steueridentifikationsnummer wird per Gesetz an jede der Einkommenssteuerpflicht unterliegende natürliche Person im Geltungsbereich des nationalen Steuergesetzes vergeben.
Kurios: Auch Neugeborene erhalten aus diesem Grund eine IdNr. Was auf den ersten Blick abwegig erscheinen mag, kann logisch begründet werden: Aufgrund geltender Nachlassregelungen besteht durchaus die Möglichkeit, dass Neugeborene im Erbschaftsfall aufgrund von Kapitalerträgen zum Steuerschuldner werden.
Obgleich derzeit eine Co-Existenz beider Ziffernfolgen vorherrscht, ist das endgültige aus der bisherigen Regelung bereits beschlossen. Nach Ende der den Finanzämtern zugesagten Übergangszeit wird das bewährte und mit Nachteilen behaftete Steuernummernsystem abgeschafft und dadurch der europapolitisch geforderte Bürokratieabbau vorangetrieben.
Die IdNr nimmt im vorherrschenden Steuersystem den Platz der bisherigen Steuernummer ein und findet nur hinsichtlich der Einkommenssteuer Verwendung. Bezüglich weiterer Steuerarten (Umsatzsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer) gelten die bereits bekannten Steuernummern auch weiterhin.
Verwaltung der Steueridentifikationsnummer
Dem Bundeszentralamt für Steuern obliegt die Verwaltung der Steueridentifikationsnummer. Es werden in diesem Zusammenhang nur der eindeutigen Identifikation des Steuerpflichtigen dienliche Informationen sowie dessen örtlich zuständiges Finanzamt gespeichert. Diese Daten unterliegen dem Steuergeheimnis und sind gemäß §6 der Abgabenordnung (AO) ausschließlich den Finanzbehörden zugänglich. Eine über diese Zweckbindung hinausgehende Verwendung der Daten ist damit unzulässig.
Wird die IdNr (beispielsweise zum Abschluss eines Riester-Vorsorgevertrages) benötigt, so ist diese in der Regel der letzten Einkommenssteuererklärung, der Lohnsteuerbescheinigung bzw. der beim Arbeitgeber hinterlegten Lohnsteuerkarte zu entnehmen. Sollte die Steueridentifikationsnummer nicht in Erfahrung gebracht werden können, ist dies der anfragenden Stelle mitzuteilen. Hinsichtlich Krankenkassen oder Riester- bzw. Rürup Anbietern ist der maschinelle Bezug der Nummer in diesem Zusammenhang gesetzlich erlaubt. Alternativ kann die IdNr vom Steuerpflichtigen beim Bundeszentralamt für Steuern angefragt werden.
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