Lohnsteuerkarte

Ablösung der Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches System zur Datenübermittlung

Lohnsteuerkarte – Das bisherige Verfahren


Ausschlaggebend für die Berechnung des Lohnsteuerabzuges waren bisher die auf der Lohnsteuerkarte vermerkten Daten zum Arbeitnehmer. Informationen zu Familienstand, Kirchensteuerpflicht und gegebenenfalls vorhandenen Kindern wurden bei der Lohnsteuerberechnung zusammen mit der jeweiligen Steuerklasse berücksichtigt und führten zu individuellen Freibeträgen der jeweiligen Steuerpflichtigen.

Im bisherigen Verfahren wurde die Lohnsteuerkarte von der zuständigen Gemeindeverwaltung ausgestellt und dem Arbeitnehmer jeweils im Spätherbst des Jahres postalisch zugestellt. Der Arbeitnehmer hatte diese Urkunde spätetens zu Beginn des neuen Kalenderjahres seinem atuellen Arbeitgeber vorzulegen. Lagen mehrere Beschäftigungsverhältnisse vor, konnten bei der Gemeinde weitere Lohnsteuerkarten kostenfrei beantragt werden.

Änderungen an der Lohnsteuerkarte waren ausnahmslos von der zuständigen Gemeinde vorzunehmen.

Das Verfahren ab 2011

Die bisherige Handhabung wird ab 01.01.2011 durch ein Verfahren zur elektronischen Datenermittlung abgelöst. Für Lohnsteuerabzüge relevante Faktoren werden ab diesem Zeitpunkt automatisiert von der Steuerbehörde zum jeweiligen Arbeitgeber übermittelt. Lohnsteuerkarten in Papierform müssen vom Arbeitnehmer nicht mehr vorgelegt werden.

Mit Einführung dieses neuen Systems wechselt auch die Zuständigkeit für Korrekturen an personenbezogenen Daten von der Gemeinde hin zu den zuständigen Finanzämtern. Änderungen der Lebensverhältnisse wie beispielsweise Geburt eines Kindes, Eheschließung oder sonstige steuerlich erhebliche Tatsachen sind künftig neben der Gemeinde auch unverzüglich der einschläigigen Steuerbehörde mitzuteilen.

Aufgrund technischer Unzulänglichkeiten wird der für Arbeitgeber gesetzlich vorgeschriebene Wechsel zum elektronischen Lohnsteuerverfahren (ElsterLohn II) erst für Lohnzahlungszeiträume ab 2012 möglich sein. Es wurde daher für das Jahr 2011 eine Übergangsregelung geschaffen. Die für das Jahr 2010 ausgestellte Lohnsteuerkarte behält auch für das Jahr 2011 ihre Gültigkeit. Neue Lohnsteuerkarten werden nicht mehr ausgegeben.

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