Antragstellung

Berufsunfähigkeitsversicherung – Antragstellung

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung


Der Versicherungsträger kann in dem Fall vom Versicherungsvertrag zurücktreten, in dem der Versicherungsnehmer ihm bekannte erhebliche Umstände (z.B. Vorerkrankungen) bei Abschluss des Versicherungsvertrages nicht angezeigt hat. Ein Rücktritt ist auch dann möglich, wenn sich der Versicherungsnehmer arglistig der Kenntnis eines derartigen Umstandes entzogen hat oder bezüglich des Umstandes Falschangaben gemacht worden sind.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur dann möglich, wenn explizit im Rahmen einer schriftlichen Fragestellung nach einem bestimmten Umstand gefragt worden ist. Liegt keine ausdrückliche Fragestellung bezüglich eines Umstandes vor, ist ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Versicherers nur in den Fällen arglistigen Verschweigens statthaft.
Kann eine arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer begründet werden, ist der Versicherungsgesellschaft die Option einer Anfechtung des Vertrages gegeben. Ist aber die Tatsache, aufgrund derer die Anzeigepflicht verletzt wurde, im Leistungsfall für diesen oder dessen Umfang nicht ausschlaggebend, so hat der Versicherungsträger dennoch an den Versicherungsnehmer zu leisten.

Fragen zur Gesundheit

Versicherungsnehmer sind beim Abschluss privater Berufsunfähigkeitsversicherungen gesetzlich dazu verpflichtet, den Versicherungsträger wahrheitsgemäß über vorhandene persönliche Risiken zu informieren. Zur Einschätzung des individuellen Risikos ist es daher obligatorisch, für das Versicherungsunternehmen relevante Fragen zur Gesundheit bzw. etwaiger Vorerkrankungen zu beantworten. Informationen zur Gesundheit des Versicherungsnehmers werden in aller Regel in Form eines Fragebogens eingeholt. Liegen Vorerkrankungen vor, sind Art, Verlauf und Dauer dieser Beschwerden im Interesse der Versicherungsgemeinschaft detailliert darzulegen. Anhand der eingereichten Informationen nimmt der Versicherer eine Risikoeinschätzung des potenziellen Kunden vor und entscheidet auf deren Grundlage, ob und zu welchen Konditionen Versicherungsschutz gewährt werden kann. Die Fragen zur Gesundheit sind zumeist für einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren vor Antragsstellung zu beantworten und werden für gewöhnlich in stationäre und ambulante Behandlungen kategorisiert.

Medizinische Prüfung

Versicherungsnehmer haben im Zuge der Antragstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung eine sogenannte Schweigepflichtentbindungserklärung zu leisten. Die Versicherungsgesellschaft erhält dadurch die Möglichkeit, Informationen zum Gesundheitszustand des Antragsstellers bei dessen Hausarzt oder anderen behandelnden Ärzten einzuholen. Ist aufgrund der Häufigkeit oder Schwere von Vorerkrankungen von einem erhöhten Risiko zu Ungunsten des Versicherungsträgers auszugehen, wird dafür ein Beitragszuschlag (sog. Risikozuschlag) erhoben. Liegen Vorerkrankungen vor, die nicht in Form von Risikozuschlägen egalisiert werden können, haben Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit jene Vorerkrankungen und deren diagnostizierbare Folgen vom Leistungsumfang der Versicherung auszuschließen. Der übrige Umfang des Berufsunfähigkeitsschutzes bleibt davon unberührt.

Beginn des Versicherungsschutzes

Nach erfolgter Risikoprüfung wird durch den Versicherungsträger der Versicherungsschein ausgestellt. Der Vertrag über die Versicherung gilt mit Zustellung der Police als rechtskräftig. Versicherungsschutz wird ab dem in der Police aufgeführten Datum und nach Eingang des ersten Beitrages gewährt.
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