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Berufsunfähigkeit – Unfallversicherung

Sicherheit bei körperlichen Schäden


Jedes Jahr werden in Deutschland neun Millionen Unfälle registriert, von denen eine Millionen im Krankenhaus enden. Den größten Anteil haben dabei Unfälle im Haus mit 30 und in der Freizeit mit 23 Prozent. Während der Arbeit sind es 24, im Verkehr 18 Prozent.

Im Haushalt gehören Stürze von der Leiter oder der Treppe zu den typischen Unfällen. Viele verletzen sich auch bei der Gartenarbeit oder bei einem Wohnungsbrand.

Sport stellt ein ebenso hohes Unfallrisiko dar, besonders, wenn es um neue Trendsportarten geht und die eigenen Kräfte und Fähigkeiten falsch eingeschätzt werden. Gerade junge, sportlich-aktive Menschen sind davon betroffen und werden häufiger durch einen Unfall berufsunfähig.

Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei bleibenden körperlichen Schäden helfen zwei Versicherungen: Die private Unfall- und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie unterscheiden sich vor allem durch die Risiken, die sie abdecken.
Es reicht schon ein geringer Invaliditätsgrad, um Leistungen von der Unfallversicherung zu erhalten, mit denen sich die Folgekosten eines Unfalls decken lassen. Bei Berufsunfähigkeit, die nur zu zehn Prozent auf Unfälle zurückzuführen ist, sind auch andere Ursachen abgedeckt. Gezahlt wird allerdings nur, wenn das Krankheitsbild eine weitere Ausübung der Arbeit gänzlich unmöglich macht. Und das ist selbst bei gesundheitlichen Einschränkungen in vielen Berufen nicht automatisch der Fall.

Die Gesundheitsprüfung

Die Beiträge für die private Berufsunfähigkeitsversicherung richten sich nach den Vorerkrankungen sowie dem Risiko, das mit dem Beruf verbunden ist. Daher ist eine umfassende Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss nötig. Sie kann zur Ablehnung oder zu extrem hohen Beiträgen führen.
Die Richtlinien im Bezug auf die Gesundheitsprüfung für eine Unfallversicherung sind nicht ganz so streng.

Die Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzug zur Berufsunfähigkeitsversicherung, aber sie kann die Leistungen der BU-Versicherung nicht ersetzen.