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Sozialleistungen in Deutschland

Der Begriff Sozialleistungen bezeichnet Dienstleistungen, Zahlungen und Sachleistungen der Gemeinschaft, die dem Zweck der Realisierung und der Erhaltung der menschlichen Grundbedürfnisse dienen.
In Deutschland ist der Anspruch auf Sozialleistungen für jede einzelne Leistung gesetzlich streng geregelt. Hierbei steht den zuständigen Ämtern in der Regel ein Kontrollrecht hinsichtlich der Angaben des Antragstellers zu. In den meisten Fällen werden Leistungen ausschließlich auf Antrag gewährt. Vorraussetzung ist darüber hinaus, dass der Antragsteller die Gegebenheiten, die den Anspruch auslösen, belegen kann und dies auch tut.
Die Voraussetzungen zum Bezug der Leistungen sind im Einzelnen recht unterschiedlich, wobei gerade in den letzten Jahren hier vermehrt Änderungen und immer neue Reformen zu verzeichnen sind.
Die wohl bekanntesten Sozialleistungen sind Arbeitslosengeld I, sowie das so genannte [link target=“_blank“ dest=“http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/“>Hartz IV, das korrekterweise als Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Arbeitslosengeld II bezeichnet wird. Darüber hinaus existieren einige Ausbildungsförderungsleistungen wie [link target=“_blank“ dest=“http://www.sozialleistungen.info/con/bafoeg/“>BAföG und Bundesausbildungsbeihilfe, sowie staatliche Leistungen zur Förderung von Existenzgründungen, wie beispielsweise der [link target=“_blank“ dest=“http://www.sozialleistungen.info/con/sozial-leistungen/gruendungszuschuss.html“>Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld.
Das ab 2007 gewährte [link target=“_blank“ dest=“http://www.sozialleistungen.info/con/sozial-leistungen/elterngeld.html“>Elterngeld, aber auch das [link target=“_blank“ dest=“http://www.sozialleistungen.info/con/sozial-leistungen/kindergeld.html“>Kindergeld, stellten zwar keine Sozialleistung im eigentlichen Sinne dar, werden aber im Volksmud dennoch oftmals als Solche bezeichnet.
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