Wer sollte sich versichern

Wohngebäudeversicherung – Wer sollte sich versichern?

Wohngebäudeversicherung Vergleich Online


Für wen ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll?

Oft dauert es viele Jahre, bis ein Haus komplett abgezahlt ist. Wenn dann ein Schaden durch Feuer oder Sturm für Kosten in enormer Höhe sorgt, stehen viele vor großen finanziellen Problemen, wenn sie ihren Besitz nicht ausreichend durch eine Wohngebäudeversicherung geschützt haben. Sie ist für Hausbesitzer unverzichtbar. Schließlich verlangen schon die Banken für die Finanzierung, dass der Bauherr eine Wohngebäudeversicherung nachweist.Bei der Gebäudeversicherung handelt es sich um eine so genannte „verbundene“ Versicherung. Das heißt, jede Gefahr, gegen die man seinen Besitz schützen möchte, wird einzeln berechnet. Wer sich nicht für das komplette Paket entscheidet, kann daher auch nur einzelne Bausteine wie Feuer, Leitungswasser, Hagel oder Sturm wählen.
Info: Wird die Immobilie verkauft und wechselt der Besitzer, bleibt die Wohngebäudeversicherung bestehen. Sie geht auf den neuen Inhaber über, der vier Wochen Zeit hat, zu kündigen. Sinnvoll ist es, den Vertrag erst zum Jahresende aufzulösen. Denn der Versicherer hat grundsätzlich Anspruch auf den gesamten Jahresbeitrag.

Welche Versicherungssumme ist nötig?

Um eine Unterversicherung zu vermeiden, muss sich die vereinbarte Versicherungssumme am Wert der Immobilie orientieren und solle keinesfalls darunter liegen. Das wäre im Schadensfall fatal. Bei einem Haus im Wert von 300.000 Euro, das nur mit 150.000 Euro versichert ist, zahlt die Wohngebäudeversicherung dann nur 50 Prozent. Das heißt, entsteht durch einen Sturm Schaden in Höhe von 20.000 Euro, werden nur 10.000 Euro übernommen.

Unterdeckung durch eine gleitende Neuwertversicherung vermeiden

Mit einem Unterversicherungsverzicht und einer gleitenden Neuwertversicherung kann man sich vor Unterversicherung schützen. In dem Fall wird die Prämie für die Versicherung automatisch an den Wert des Hauses angepasst. Im Schadensfall werden die Kosten dann immer zu 100 Prozent im Rahmen der Versicherungssumme gezahlt.
Eine weitere Möglichkeit im Zusammenhang mit dem Unterversicherungsverzicht ist das Wohnflächenmodell. Die Prämie wird dabei je Quadratmeter berechnet, ausgehend davon, wie das Haus nach Ausstattung und Typ eingestuft wurde. In allen Fällen sind die Vertragsbedingungen der Versicherungsgesellschaften maßgebend.

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