Auszahlung

Bausparen – Zuteilung – Auszahlung

Bauspardarlehen – Darlehensphase – Auszahlung und Tilgung

Nach der Zuteilung des Bausparvertrags kann der Bausparer das Bausparguthaben von der Bausparkasse auszahlen lassen und einen Darlehensantrag für das Bauspardarlehen stellen. Die Darlehenshöhe ist die Differenz aus der vertraglich vereinbarten Bausparsumme und dem Bausparguthaben.

Die Höhe des Bauspardarlehens richtet sich nach dem Stand des Guthabens. Neben dem Bausparguthaben erhält der Bausparer ein Darlehen, das bis zur endgültigen Tilgung fest und niedrig verzinst ist. Die Bausparkassen gewähren das Darlehen allerdings nur, wenn die Zahlung von Zins und Tilgung und die wohnwirtschaftliche Verwendung sichergestellt sind. In der Regel sichern die Bausparkassen das Darlehen über ein Grundpfandrecht ab. Die wohnwirtschaftliche Verwendung (Bauen, Renovieren, Modernisieren, Erbauszahlung, Umschuldung und Immobilienkauf) muss über entsprechende Nachweise wie Handwerker- und Materialrechnungen oder Kaufvertrag der Bausparkasse belegt werden.
Ein Bauspardarlehen wird grundsätzlich durch den Eintrag einer Grundschuld im Grundbuch gesichert. Dabei muss es sich nicht um das finanzierte Objekt handeln, eine Grundschuld kann auch auf ein anderes Objekt oder Grundstück eingetragen werden. Bausparkassen akzeptieren in der Regel eine nachrangige Absicherung im Grundbuch. Das Bauspardarlehen und die erste Belastung, häufig eine Hypothek, dürfen zusammen 80 % des Beleihungswertes des Pfandobjektes nicht übersteigen. Anstelle einer Grundschuld können auch Ersatzsicherheiten in Form von Abtretung einer Lebensversicherung oder Bürgschaften ausreichend sein. Bei kleineren Bauspardarlehen bis zu 15.000 Euro wird auf eine Grundschuld häufig verzichtet. Dabei handelt es sich um so genannte Blankodarlehen, die gegen die Abgabe einer Negativerklärung von der Bausparkasse gewährt werden. Der Bauspardarlehensnehmer erklärt in der Negativerklärung gegenüber seiner Bausparkasse, dass er sein Objekt nur mit Zustimmung der Bausparkasse weiter beleiht oder veräußert.

Darlehensauszahlung nach Baufortschritt

Obligatorisch für die Darlehensgewährung ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung in Höhe der Darlehensschuld, sofern eine ausreichende Todesfallabsicherung nicht bereits besteht. Die Bausparkasse sichert die Rückführung des Darlehens für den Todesfall des Bausparers auf diesem Wege ab.

Die Darlehensauszahlung kann bei Neubauten nach dem Baufortschritt erfolgen. Dies ist insbesondere bei hohen Darlehenssummen ratsam. Hierbei sind die Fristen der Bausparkasse zu beachten, bis wann der letzte Abruf der Darlehensteilbeträge erfolgt sein muss. Ist diese Frist, häufig sind es 18 Monate, verstrichen und das Darlehen nicht voll abgerufen, dann ist die Bausparkasse nicht mehr zur Auszahlung verpflichtet.

Viele Bausparkassen verlangen ein Agio mit Beginn der Darlehensauszahlung. Dabei handelt es sich um einen bestimmten Prozentsatz des Bauspardarlehens, der dem Darlehen zugeschlagen wird und die Schulden erhöht.

Der Bausparer verpflichtet sich, das Bauspardarlehen mit Zins und Tilgung monatlich zurückzuzahlen. Die Bausparkasse errechnet die Verzinsung des Darlehens mit einem vertraglich festgelegten Zins. Dabei nennt die Bausparkasse zwei Arten von Zinsen: den Nominalzins – den „nackten“ Darlehenszins und den Effektivzins – der den Effekt durch Einbeziehung aller Kosten wie Abschlussgebühr, Kontoführungsgebühren, Agio etc. im Geldbeutel des Bausparers ausmacht. Der Bausparer leistet einen Zins- und Tilgungsbeitrag in der Regel zwischen 4 und 10 Promille der Bausparsumme. Durch die laufende Tilgung verringert sich der Zinsanteil und der Tilgungsanteil erhöht sich von Monat zu Monat (progressives Tilgen) bei gleich bleibender Monatsrate. Der Bausparer kann jederzeit Sondertilgungen vornehmen, die die Tilgungslänge verkürzen. Auf Antrag kann der Bausparer durch eine Sondertilgung die Rückzahlungsrate senken.

Der erste Zins- und Tilgungsbeitrag ist vom Bausparer ab dem 1. Monat nach vollständiger Darlehensauszahlung und bei Teilauszahlung meistens spätestens ab dem 4.Monat nach der ersten Teilauszahlung fällig.

Das Bauspardarlehen ist nicht kündbar. Die Bausparkasse kann nur in Ausnahmefälle, z.B. wenn der Bausparer mit fälligen Leistungen mehrere Monate im Rückstand ist, kündigen. Auch der Wegfall von Sicherheiten oder falsche Angaben seitens des Bausparers bei der Darlehensbeantragung können eine Kündigung nach sich ziehen.
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