Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherung — Todesfallschutz zum kleinen Preis


Nicht nur für Personen mit einem schmalen finanziellen Monatsbudget bietet die Risikolebensversicherung für wenig Geld hohen Versicherungsschutz. Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung, die das Todesfallrisiko absichert und gleichzeitig Kapital aufbaut, steht bei der Risikolebensversicherung die finanzielle Absicherung bei Tod im Vordergrund. Gesellschaften kalkulieren den Beitrag für diese Versicherungsart mit Abschluss-, Verwaltungskosten und müssen für Schadensfälle Rücklagen bilden. Die Kalkulationsgrundlage der Kapitallebensversicherung ist ähnlich, es kommt jedoch noch ein Sparanteil hinzu, der bei Vertragsende ausgezahlt wird. Dieser Sparanteil erhöht den Versicherungsbeitrag.
Interessant sind Risikolebensversicherungen gerade für junge Familien, weil die gesetzliche Rentenversicherung bei Tod des Hauptverdieners nur eine geringe Witwen- und für die Kinder eine kleine Waisenrente leistet.
Firmeninhaber mit hohem Finanzrisiko haben häufig einen Versicherungsbedarf von einer Million Euro und mehr. Bei Ableben des Firmeninhabers kann im Extremfall die Zukunft einer ganzen Firma auf dem Spiel stehen. Ein Desaster für die Erben, die persönlich in finanzielle Schwierigkeiten kommen und auch der sozialen Verantwortung gegenüber Firmen-Mitarbeitern nicht gerecht werden können.
Der Erwerb von Immobilien ist im Normalfall mit der Aufnahme von Krediten verbunden. Fällt ein Familieneinkommen aus, ist eine ordnungsgemäße Bedienung der Bankforderung nicht mehr möglich. Finanziellen Schutz bietet hier eine Risikolebensversicherung mit überschaubaren Prämien. Beziehen beide Immobilienerwerber Einkommen, kann die Versicherungssumme im Verhältnis der Einkommen gewählt werden.
Nicht nur für die geschilderten Beispiele ist die Risikolebensversicherung ein idealer preiswerter Versicherungsschutz, sondern auch viele andere Lebenssituationen.

Vertragsgestaltung für jede Situation möglich

Die Vertragsgestaltung einer Risikolebensversicherung richtet sich nach den Bedürfnissen der versicherten Person. Die Versicherungsdauer richtet sich nach den Erfordernissen. Ein steigendes Einkommen oder die volljährigen Kinder können hier Gründe sein. Die Möglichkeit einer gleich bleibenden Versicherungssumme über den Zeitraum ist gegeben. Bei abnehmenden Zahlungsverpflichtungen die mit einer Baufinanzierung im Zusammenhang stehen, kann man eine fallende Versicherungssumme wählen, die sich dem Kreditstand anpasst.
Jeder vierte Arbeitnehmer wird durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig. Die damit verbunden finanziellen Verluste sind enorm. Eine Beitragsfreistellung der Risikolebensversicherung bei Berufsunfähigkeit der versicherten Person ist kostengünstig. Wer höheren Versicherungsschutz wünscht, kann sogar eine Berufsunfähigkeitsrente mit vereinbaren. Der Beitrag für die Risikolebensversicherung richtet sich nach dem Umfang und Laufzeit des versicherten Risikos. Hierzu zählen Versicherungssumme, Zusatzleistungen wie Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit oder eine Berufsunfähigkeitsrente. Eine sofortige Verrechnung der Überschüsse reduziert den Beitrag.
Wer allerdings den Bruttobeitrag entrichtet, anfallende Überschüsse werden angesammelt, kann mit einer Auszahlung bei Vertragsende rechnen.
Bei gesundheitlich angeschlagenen Personen und Rauchern erhöhen viele Gesellschaften den Beitrag. Eine Maßnahme um Versicherungsbeiträge stabil zu halten.
Bei jährlicher Zahlweise verzichtet der Versicherer auf Beitragszuschläge. Monats- und Vierteljahreszahler zahlen 5 oder 3 Prozent mehr.

Das Kleingedruckte

Jeder Vertrag hat Regeln. Bei einem Versicherungsvertrag sind das die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind Grundlage des Vertrages und regeln das Verhältnis zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer. Hier spielt auch die vorvertragliche Anzeigepflicht eine wichtige Rolle. In diesem Zusammenhang sind Antragstellung und die damit verbundenen Fragen gemeint. Falls der Antragsteller wissentlich oder grob fahrlässig falsch antwortet, kann eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorliegen, die es dem Versicherer erlaubt, vom Vertrag zurückzutreten und somit von allen Leistungen freistellt.
Bei Versicherungen ab 250.000 Euro verlangen Versicherungsgesellschaften häufig eine Arztuntersuchung. Grundlage hierfür sind spezielle Fragebögen.
Grundsätzlich sollte man sich über die Bedingungen des Vertrages informieren und notfalls um Erklärungen bitten.

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