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Baufinanzierung – Schufa

SCHUFA – Überprüfung der Bonität

Um einen Kredit zu erhalten, muss der Kunde über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen. Banken und Versicherungen verlassen sich zur Beurteilung der Bonität nicht allein auf die Angaben ihrer Kunden, sondern nehmen zur Absicherung des eigenen Risikos die Dienstleistung der SCHUFA in Anspruch.

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz SCHUFA genannt, ist ein


Gemeinschaftsunternehmen der Banken, Sparkassen und des Handels. In ihrer Kernaufgabe ist die SCHUFA eine Datensammelstelle. Die SCHUFA erhält über ihre Vertragspartner, z.B. Banken, Versandunternehmen, Versicherungen oder Telekommunikationsunternehmen, kreditrelevante Daten über einen Verbraucher, sofern dieser der Datenübermittlung zustimmt. Zusätzlich wertet die SCHUFA die Schuldnerverzeichnisse der deutschen Amtsgerichte aus.

Das Unternehmen hat die Kreditbiografie fast eines jeden Bundesbürgers abrufbar gespeichert. Gespeichert werden persönliche Angaben wie Name, Geburtsdatum und Anschriften. Darüber hinaus erfasst das Unternehmen Daten über die Bankkonten, Kreditkarten, Mobilfunkverträge, Kredite, Bürgschaften, Leasing- und Ratengeschäfte. Die gesammelten Daten gibt die SCHUFA auf Anfrage an die Vertragspartner weiter. Dabei gibt es zwei Arten von Auskünften. Die B-Auskunft enthält lediglich Angaben über die Vertragstreue des Verbrauchers (z.B. Zahlungstreue). Die A-Auskunft enthält auch bankrelevante Positiv- und Negativinformationen (z.B. Girokonto, Kreditkündigung) und die gesamte finanzielle Belastung des Verbrauchers. Die A-Auskunft enthält auch die SCHUFA-Anfragen von Unternehmen der letzten 10 Tage auf die Daten eines bestimmten Verbrauchers. Nicht gespeichert werden Angaben wie Kontostände, Einkommen und Geldeinlagen, die aber unter Umständen die Bonität des Verbrauchers erhöhen könnten. Gemäß eigenen Angaben hält die SCHUFA zu 93 % der gespeicherten Personen ausschließlich positive Informationen bereit.

Scoring-Verfahren

Ergänzt werden die SCHUFA-Auskünfte um das so genannte Scoring-Verfahren. Dabei handelt es sich um ein Prognoseverfahren zur Einschätzung der Bonität bei der Kreditvergabe. Hierzu vergibt die SCHUFA Punkte zwischen 1 und 1000, um statistisch zu ermitteln, ob ein Kreditvertrag sich ähnlich entwickeln wird wie bei bestimmten Vergleichspersonen.
Je niedriger der Score-Wert ausfällt, desto schlechter ist die Prognose der Kreditwürdigkeit und damit die Aussicht auf einen Kredit. Neue Eigenkapitalvorschriften, die vom Ausschuß für Bankenaufsicht vorgeschlagen wurden, und als Basel II bezeichnet werden, werden seit dem 1. Januar 2007 von den Kreditinstituten und der SCHUFA ebenfalls angewendet.

Basel II verursacht eine Spreizung der Kreditzinsen je nach Bonität des Privatkunden. Die Banken werden angehalten die Kapitalunterlegung von Krediten zukünftig von der Bonität des Schuldners verstärkt abhängig zu machen. Daher arbeiten viele Institute unabhängig von der SCHUFA an eigenen Scoring-Verfahren. Das Ziel ist eindeutig die Risikominimierung für die Banken. Eine schwache Bonität führt zu ungünstigeren Kreditkonditionen bis hin zur Kreditweigerung. Kunden mit schlechter Bonität müssen zukünftig mehr für Kredite zahlen.Die Schufa erteilt Ihnen auf Wunsch, welche Daten über Sie gespeichert sind. Diese Informationen werden meist von den Vertragspartnern der Schufa gemeldet.
Hier einige Beispiele: Eröffnung eines Girokontos, Leasingverträge, Eidesstattliche Versicherungen, Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens usw.
Ebenfalls können Sie prüfen, wer und zu welchen Zweck über Ihre Person Erkundigungen eingezogen wurden. Dieses Recht haben Sie. Anfragen können per Post, persönlich oder online an die Schufa gerichtet werden.
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