Förderung

Vermögenswirksame Leistungen – Förderung


Vermögenswirksame Leistungen stehen Arbeitnehmern dann zu, wenn dies in den Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen vorgesehen ist. Davon unabhängig können Beschäftigte zusätzlich von der Arbeitnehmersparzulage (auch VL Sparzulage) für Sparverträge profitieren, wenn die Voraussetzungen zur Förderung erfüllt werden.Ob eine Förderung zusteht, ist abhängig vom zu versteuernden Einkommen des Arbeitnehmers. Da sich das zu versteuernde Einkommen nach den Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes richtet, kann bei Vorliegen von Kinderfreibeträge oder Werbungskosten dem Arbeitnehmer auch mit einem Bruttogehalt über den Einkommensgrenzen der Erhalt der Arbeitnehmersparzulage zustehen. Grundsätzlich erhalten all jene abhängig beschäftigten Arbeitnehmer eine staatliche Förderung zu den Vermögenswirksamen Leistungen, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen weniger als 20.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 40.000 Euro (Verheiratete) beträgt.Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage richtet sich nach der gewählten Anlageform für die Vermögenswirksamen Leistungen.

Anlageform Jahreshöchstsatz der VL, der gefördert wird Prämiensatz Höchstsatz der jährlichen Arbeitnehmersparzulage
Bausparvertrag 470 Euro 9 Prozent (von 470 Euro) 43 Euro
Investmentfonds 400 Euro 20 Prozent (von 400 Euro) 80 Euro

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