Generationenvertrag

Generationenvertrag


Laut Generationenvertrag bezahlen alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Von diesen Geldern werden Renten an die anspruchsberechtigten Rentner gezahlt.
Dieses Verfahren zur Finanzierung der gesetzlichen Rente wird Generationenvertrag genannt, der weder ausgesprochen noch schriftlich festgelegt wurde. Man könnte auch sagen, es handele sich um eine moralische Verpflichtung.
Die Generation der Berufstätigen bezahlt somit die Rentenansprüche der anspruchsberechtigten Rentner, also für die Generation, die sich im Ruhestand befindet.

Leider funktioniert dieses Modell seit geraumer Zeit nicht mehr. Steigende Lebenserwartung und sinkende Geburtenraten werden in 30 Jahren nur noch zwei Beschäftigte für jeweils einen Rentenbeziehenden sorgen können.
Diese Folgen sind seit langer Zeit bekannt. Stagnierende oder sinkende Renten der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Folge. Die Beitragszahler werden weniger, sollen aber immer mehr Rentner finanzieren.
Die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeberanteil an der gesetzlichen Rentenversicherung, sowie Zuschüsse aus dem Bundeshalt sind die finanzielle Grundlage für die zu erbringenden Rentenzahlungen.
Der Anspruch auf Bezug von Rente im Alter ist verfassungsrechtlich geschützt. Die Versicherten erhalten für ihre Beitragszahlungen einen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf Rente im Alter.Leider kann der Staat für eine ausreichende Versorgung im Rentenalter nicht mehr garantieren. Verbraucherverbände raten aus diesem Grund zum „Schließen“ der Rentenlücke mit einer privaten Altersvorsorge.

Eigeninitiative gefragt, Vater Staat unterstützt die private lebenslange Rente

Die private Altersvorsorge hat viele Gesichter, von denen die Riester-Rente nur eines ist. Möglich ist die finanzielle Absicherung für das Alter auch über normales Sparguthaben, Kapitallebensversicherungen, Wertpapiere und die eigenen vier Wände, sprich, Wohneigentum.

Gefördert wird das private Engagement um die Altersvorsorge per Riester-Rente durch den Staat. Er bezuschusst die Beiträge und gewährt Vergünstigungen bei der Einkommensteuer. Das Kapital, das bis zum Renteneintritt gespart und vom Staat als Zuschuss eingezahlt wird, steht später als lebenslange Rente zur Verfügung. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung hingegen werden sofort wieder an die jetzigen Rentner ausgezahlt und nicht im Namen des Beitragszahlers zur Seite gelegt.

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