Alternative ohne Gesundheitsprüfung

Private Pflegeversicherung – ohne Gesundheitsprüfung


Deutschland wird immer älter. Die demographische Entwicklung der Bundesrepublik sorgt dafür, dass ein immer kleiner werdender Teil der arbeitenden Bevölkerung für einen immer größer werdenden Anteil kranker und folglich auch pflegebedürftiger Menschen aufkommen muss. Das Sozialversicherungssystem kann ein Auffangen der überproportional ansteigenden Sozialausgaben nicht mehr gewährleisten. Kürzungen der staatlichen Leistungen sind unumgänglich.

Die Reformen der vergangenen Jahre haben zur Konsequenz, dass nur ein Bruchteil tatsächlich anfallender Pflegekosten von der gesetzlichen Pflichtversicherung übernommen wird. Der Differenzbetrag ist vom Patienten zu tragen. Ist dieser nicht in der Lage zu leisten, werden dessen Angehörige zur Kasse gebeten. Enorme finanzielle Belastungen sind unvermeidlich.

Versicherungsgesellschaften haben dieses Dilemma der altersbedingen Pflegebedürftigkeit erkannt und bringen mit Pflegeversicherungen ohne Gesundheitsprüfung Produkte auf den Markt, die bestehende Kostenrisiken unabhängig vom Gesundheitszustand abfedern und auch Angehörige finanziell entlasten sollen. In der Praxis handelt es sich dabei um steuerbegünstigte Rentenversicherungen, in die über einen Zeitraum von mindestens 12 Jahren Sparbeiträge einbezahlt werden müssen.

Nach Ende der Ansparphase obliegt es dem Versicherungsnehmer, sich angespartes Kapital als lebenslange Pflegerente ohne Gesundheitsprüfung, als lebenslange Altersrente oder in einem Betrag ohne Zweckbindung ausbezahlen zu lassen.

Pflegeversicherungen ohne Gesundheitsprüfungen sind damit für jene Menschen gedacht, die im Alter Angehörige nicht finanziell belasten möchten. Auch Kinder können zum Schutz vor späteren Unterhaltsverpflichtungen ihrer Eltern diese private Zusatzversicherung abschließen, und behalten dabei über den gesamten Versicherungszeitraum die volle Verfügungsgewalt über das angesparte Guthaben.

Leistungen
Pflegeversicherungen ohne Gesundheitsprüfungen sichern das Risiko zukünftiger Pflegekosten ab. Nach Ablauf der mindestens 12 jährigen Ansparphase liegt es in der Hand des Versicherungsnehmers, den Auszahlungsweg des angesparten Kapitals zu bestimmen.

So besteht die Möglichkeit, das Sparguthaben in Form einer lebenslangen Pflegerente ohne Gesundheitsprüfung ausbezahlt zu bekommen. Alternativ ist auch eine Auszahlung als lebenslange monatliche Altersrente bzw. als Einmalzahlung zur freien Verwendung realisierbar.

Der Vertrag kann dabei grundsätzlich bis zu einem Alter des Versicherungsnehmers von 70 Jahren ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Leistungen werden dabei bereits ab Pflegestufe I erbracht, Pflegebedürftigkeit in Folge einer Demenz-Erkrankung ist häufig mitversichert.
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