Studenten – Ausland

Auslandskrankenversicherung – Studenten

Studenten oder Schüler, welche Studiensemester im Ausland absolvieren möchten, sind mit ihren gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen im Ausland oft nicht gegen ein finanzielles Risiko im Krankheitsfall abgesichert. Speziell auf Studenten bzw. Schüler zugeschnittene Auslandskrankenversicherungen decken dieses Kosten- und Gesundheitsrisiko effizient ab.Reisekomplettschutz

Gesetzliche Leistungen
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen Kosten für medizinische Leistungen im Ausland nur dann, wenn ein Sozialversicherungsabkommen zu diesem Land besteht. Dies ist bei vielen europäischen Mitgliedstaaten der Fall. Mit Ländern außerhalb der EU wurden solche Vereinbarungen nicht getroffen. Hier haben Bundesbürger sämtliche Kosten für erbrachte medizinische Leistungen aus eigener Tasche zu tragen, was zu enormen finanziellen Belastungen führen kann.


Sollte ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Zielland bestehen, stehen Studenten medizinisch notwendige Grundleistungen zu. Diese beschränken sich auf absolute Minimalleistungen, Kosten werden in Höhe vergleichbarer deutscher Behandlungen zu deutschen Gebührensätzen erstattet. Da ausländische Ärzte nicht an die deutsche Gebührenordnung gebunden und Leistungen wie Krankenrücktransporte nicht mitversichert sind, können erhebliche Mehrkosten entstehen, die vom Patienten zu tragen sind.

Wer braucht eine Auslandskrankenversicherung
Studenten oder Schüler, die Studienzeit im Ausland absolvieren möchten, gehen ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz erhebliche finanzielle Risiken ein. Speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Auslandskrankenversicherungen orientieren sich an den besonderen Anforderungen dieser Personengruppen und bieten preiswerten und flexiblen Versicherungsschutz. Da reguläre Auslandskrankenversicherungen in ihrer Laufzeit meist auf 6 Wochen beschränkt sind, ist auf den Abschluss zeitlich ausreichender Versicherungstarife für Studenten zu achten.

Leistungen
Der Leistungsumfang von Auslandskrankenversicherungen für Studenten beinhaltet die stationäre, ambulante und zahnmedizinische Behandlung bei allen zugelassenen Ärzten weltweit zum ortsüblichen Gebührensatz. Bei den meisten Anbietern werden dabei verschiedene Tarifmodelle mit unterschiedlichen Leistungen und Prämien angeboten. Auf Selbstbehalte wird in der Regel verzichtet, bei vorzeitiger Abreise werden zu viel bezahlte Versicherungsprämien zurück erstattet.

Obliegenheiten
adsense-im-text]Obliegenheiten im Bereich Auslandskrankenversicherungen für Studenten sind zwingend einzuhalten. Eine Nichtbeachtung kann zum außerordentlichen Kündigungsrecht des Versicherers und auch zu dessen Leistungsfreiheit im Versicherungsfall führen.

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den eingetretenen Schaden so gering wie möglich zu halten und unnötige Kostensteigerungen zu vermeiden. Er hat seiner Versicherungsgesellschaft sämtliche Auskünfte zu erteilen und Nachweise beizubringen, die zur Einstufung des Leistungsfalles dienlich sein können. Schäden sind unverzüglich, spätestens nach Abschluss der Reise unter Einreichung sämtlicher relevanter Unterlagen dem Versicherungsträger anzuzeigen. Im Falle stationärer Behandlungen hat er seinen Versicherungsträger nach Möglichkeit noch vor dem Beginn umfangreicher Behandlungen zu verständigen.

Vertragsbeginn
[ Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsvertrag genannten Zeitpunkt, jedoch nicht vor der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland, Abschluss des Versicherungsvertrages und Zahlung der Versicherungsprämie. Versicherungsschutz besteht nach Ablauf anbieterabhängiger Wartezeiten. Der Versicherungsschutz ist vor Antritt der Reise über den gesamten Reisezeitraum zu beantragen.

Wartezeiten
Wartezeiten rechnen grundsätzlich vom Versicherungsbeginn bzw. bei Anschlussverträgen vom Beginn des Anschlussvertrages an. Die Wartezeit für Entbindungen beträgt acht, für den nicht unfallbedingten Zahnersatz sechs Monate.

Vertragslaufzeit
Die Vertragslauzeit ist abhängig vom jeweiligen Anbieter und Tarifmodell. Die Höchstversicherungsdauer beträgt 5 Jahre.

Der Versicherungsschutz endet

  • zu dem im Versicherungsvertrag genannten Zeitpunkt
  • mit Beendigung des vorübergehenden Auslandsaufenthaltes
  • mit Entfall der Versicherungsfähigkeit des Versicherungsnehmer.

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