Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht

Ihre Pflichten als Tierhalter


Für Tierhalter besteht die gesetzliche Haftpflicht, wenn das Tier mal anders reagiert, wie erwartet. Mit einer Tierhalterhaftpflicht sind der Besitzer und meist auch andere Personen, die sich um das Tier kümmern, bestens abgesichert.
Bei Kleintieren, von der Katze über das Meerschweinchen bis zum Kanarienvogel reicht die private Haftpflichtversicherung. Geht es aber um größere Tiere wie Hunde, Rinder oder Pferde, ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nötig.

In Deutschland sind Tierhalter für alle Schäden verantwortlich, die ihr Liebling anrichtet. Und das auf lange Sicht. Denn bei Sach-, Vermögens- und Personenschäden haften sie bis zu 30 Jahre lang. Dennoch verzichtet rund ein Drittel der Besitzer von Hunden und Pferden auf den nötigen Schutz und setzt sich damit einem finanziellen Risiko aus.
Besser fährt man als Besitzer von größeren Tieren mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sollte der Hund einmal zubeißen oder ein Pferd für Verkehrschaos sorgen, sind die dadurch entstehenden Schäden und Folgekosten gedeckt, auch wenn eigenes Verschulden vorliegt.Verursacht ein Tier einen Schaden an Personen oder Sachgegenständen, kommt die Tierhalterhaftpflicht im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme dafür auf. Sie übernimmt auch Vermögensschäden, die beispielsweise aus Verdienstausfällen resultieren können.
Eine solche Police ist unter anderem für Halter von Hunden, Pferden, Rindern, Maultieren und Eseln möglich. Sollte mehr als ein Tier versichert werden, ist die Prämie in der Regel günstiger als bei Einzelverträgen. Das zeigt sich besonders bei Pferdehaltern, die über die Gruppenversicherung von Vereinen den nötigen Schutz wesentlich preiswerter erhalten.

Gassigänger sind auch versichert

Wenn man nicht selbst mit dem Hund unterwegs ist, sondern Verwandte oder Bekannte darum bittet, sind auch sie über die Tierhalterhaftpflicht abgesichert. Gültig ist der Versicherungsschutz meistens weltweit. Wenn allerdings die Schäden selbst herbeigeführt wurden oder der Hund das eigene Herrchen beißt, ist die Versicherung nicht zuständig.

Für welches Tier lohnt sich die Haftpflicht?

Katzen, Kaninchen und Vögel können zwar auch Schäden anrichten. Diese kommen aber eher selten vor und halten sich Grenzen. Daher reicht hier die Privathaftpflichtversicherung.
Bei größeren Tieren, die wesentlich häufiger in Sach- oder Personenschäden verwickelt sind, ob nun Hund, Wildtier oder Pferd, bleibt die private Haftpflichtversicherung außen vor und muss eine eigene Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen werden.

Teure Schäden durch Tiere

Die Tierhalterhaftpflicht lohnt sich auf jeden Fall und ist zum Teil auch gesetzlich verpflichtend. Denn die Kosten, die durch einen Hundebiss oder ein ausgebüxtes Pferd entstehen, sollten nicht unterschätzt werden. Sie müssten im Rahmen der Gefährdungshaftung sonst aus eigner Tasche bezahlt werden.

Die Tierhalterhaftpflicht bietet manchmal mehr

Sach- und Personenschäden, die bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen werden, sind bei einer Tierhalterhaftpflichtversicherung Standard und gehören zur Grundleistung. In diesem Punkt unterscheiden sich die Anbieter nicht.
Dafür beinhalten einige Verträge Extras. Für Hundehalter interessant ist die kostenlose Mitversicherung von Welpen bis zum Alter von sechs Monaten und die Absicherung bei Rennen und dem Training mit Hundeschlitten.