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Vermögenswirksame Leistungen - Übersicht
Vermögenswirksame Leistungen - Übersicht
Das Vermögensbildungsgesetz regelt die Bestimmungen zu den Vermögenswirksamen Leistungen.
Als vermögenswirksame Leistung (VL) wird eine durch Arbeits- oder Tarifvertrag geregelte Geldleistung des Arbeitgebers verstanden, welche direkt auf ein vom Arbeitnehmer bestimmtes Anlagekonto einbezahlt wird. Ein staatlich definierter Anspruch besteht in diesem Zusammenhang nicht.
>> Grundlagen
Vermögenswirksame Leistungen stehen Arbeitnehmern dann zu, wenn dies in den Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen vorgesehen ist. Davon unabhängig können Beschäftigte zusätzlich von der Arbeitnehmersparzulage (auch VL Sparzulage) für Sparverträge profitieren, wenn die Voraussetzungen zur Förderung erfüllt werden.
>> Förderung
Der Antrag zur Arbeitnehmersparzulage erfolgt mit der Steuererklärung. Anleger erhalten von der Gesellschaft, bei der ein Sparvertrag eingerichtet worden ist, eine Bestätigung über das Anlegen Vermögenswirksamer Leistungen. Diese Bestätigung ist der Steuererklärung beizufügen.
>> Antragstellung
Welche Anlagemöglichkeiten gibt es für vermögenswirksame Leistungen und um welche Produkte handelt es sich?
>> Anlagemöglichkeiten
