Experten suchen
Experten-Eintrag
Experten vor Ort
Verbraucherinfos
Partnerseiten
Vorsorge Private Altersvorsorge Riester Rente
Finanzspritze vom Staat
Nur auf die gesetzliche Rente zu bauen, reicht nicht mehr aus. Die finanziellen Lücken, die sich daraus im Alter ergeben, sind inzwischen zu groß. Mit der Privatvorsorge über die Riester-Rente lässt sich der Status Quo halten. Als staatlich gefördertes Modell ist sie damit nicht nur attraktiv, sondern zudem noch sicher. So nimmt die Riester Rente eine gewisse Sonderstellung ein. Sie wird staatlich gefördert und ist damit der ideale Ausgangspunkt für einen sorgenfreien und finanziell abgesicherten Ruhestand.
Das Prinzip ist einfach. Mit Abschluss eines Riester-Vertrages werden für die Zeit des aktiven Arbeitslebens regelmäßig Beiträge gezahlt, die entweder in eine private Rentenversicherung, Fonds oder auch normale Banksparpläne fließen und vom Staat mit einer Zulage aufgestockt werden.
Zwei Prozent des Brutto-Jahresgehaltes reichten im Jahr 2004, um in den Genuss der Förderung von seinerzeit 76 Euro zu kommen. Ehepaare erhielten den doppelten Betrag zuzüglich 92 Euro je Kind.
Diese Zahlen werden regelmäßig angepasst. 2006 liegt der Eigenanteil, der in die Riester-Rente eingezahlt werden muss, bei drei Prozent des Einkommens, ab 2008 bei vier Prozent. Profitieren können davon vor allem Haushalte mit Kindern und/oder einem eher niedrigen Einkommen. Das heißt nicht, dass sich die Riester-Rente nicht auch für gut Verdienende rentieren würde.
Ein Riester-Vertrag - und die damit verbundenen Vorteile durch die Zulagen und steuerlichen Abzugsmöglichkeiten - kommt vor allem für Arbeitnehmer in Frage, die gesetzlich rentenversichert sind.
>> Wer wird gefördert
Das Prinzip der staatlichen Förderung besteht aus staatlichem Bonus und Steuerersparnissen. Wie entwickeln sich die Zulagen im Laufe der Zeit?
>> Höhe der Förderung
Die gesetzliche Förderung als Riester-Rente wird durch strenge Richtlinie geregelt. Nicht jedes Anlage-Produkt wird gefördert.
>> Flexibilität in engen Bahnen
Je nach Einkommen und Kinderzahl kann es bei der Riester-Rente durchaus vorkommen, dass aufgrund der Höhe der Zulagen eigene Beiträge eigentlich nicht mehr nötig wären, um den erforderlichen Betrag zu erreichen.
>> Der Vertrag
Das Prinzip ist einfach. Mit Abschluss eines Riester-Vertrages werden für die Zeit des aktiven Arbeitslebens regelmäßig Beiträge gezahlt, die entweder in eine private Rentenversicherung, Fonds oder auch normale Banksparpläne fließen und vom Staat mit einer Zulage aufgestockt werden.
Zwei Prozent des Brutto-Jahresgehaltes reichten im Jahr 2004, um in den Genuss der Förderung von seinerzeit 76 Euro zu kommen. Ehepaare erhielten den doppelten Betrag zuzüglich 92 Euro je Kind.
Diese Zahlen werden regelmäßig angepasst. 2006 liegt der Eigenanteil, der in die Riester-Rente eingezahlt werden muss, bei drei Prozent des Einkommens, ab 2008 bei vier Prozent. Profitieren können davon vor allem Haushalte mit Kindern und/oder einem eher niedrigen Einkommen. Das heißt nicht, dass sich die Riester-Rente nicht auch für gut Verdienende rentieren würde.
Ein Riester-Vertrag - und die damit verbundenen Vorteile durch die Zulagen und steuerlichen Abzugsmöglichkeiten - kommt vor allem für Arbeitnehmer in Frage, die gesetzlich rentenversichert sind.
>> Wer wird gefördert
Das Prinzip der staatlichen Förderung besteht aus staatlichem Bonus und Steuerersparnissen. Wie entwickeln sich die Zulagen im Laufe der Zeit?
>> Höhe der Förderung
Die gesetzliche Förderung als Riester-Rente wird durch strenge Richtlinie geregelt. Nicht jedes Anlage-Produkt wird gefördert.
>> Flexibilität in engen Bahnen
Je nach Einkommen und Kinderzahl kann es bei der Riester-Rente durchaus vorkommen, dass aufgrund der Höhe der Zulagen eigene Beiträge eigentlich nicht mehr nötig wären, um den erforderlichen Betrag zu erreichen.
>> Der Vertrag
