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Vorsorge Riester Rente Flexibilität

Flexibilität in engen Bahnen

Die gesetzliche Förderung als Riester-Rente wird durch strenge Richtlinien geregelt. Nicht jedes Anlage-Produkt wird gefördert. Damit soll sichergestellt werden, dass der Staat nur solche Renten unterstützt, die später für das Alter bestimmt sind.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) ist die Zertifizierungsbehörde für Riesterprodukte. Unterstellt ist sie dem Bundesministerium für Finanzen.

Ein Zertifikat und somit die Erlaubnis zum Vertrieb von „Riester“ erhalten nur Unternehmen, deren Produkte die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Kriterien erfüllen. Einige Voraussetzungen sind:
  • Alle Beitragszahlungen und staatlichen Zulagen müssen bei Ablauf des Vertrags garantiert sein (Beitragsgarantie). Das hat zur Folge, dass Versicherer, Banken und Bausparkassen (Wohnriester) sich gegen Kapitalverluste rückversichern müssen.
  • Die anfallenden Kosten bei Vertragsbeginn (Abschluss- und Verwaltungskosten) werden auf 60 Monate verteilt.
  • Das angesammelte Kapital von Riester-Verträgen muss von einer Beleihung, Abtretung oder Veräußerung ausgeschlossen sein.
  • Frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahrs des Vertragsinhabers, darf mit der Auszahlung des Vertrages begonnen werden.
  • Die Leistungen des Riester Produktes müssen gleich bleibend sein oder als steigende monatliche Rente ausgezahlt werden. Ein Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr ist auch möglich, wenn im Anschluss eine monatliche lebenslange Leibrente folgt.
  • Eine Modellrechnung über die Entwicklung der Geldanlge ist dem Kunden vor Vertragsabschluß auszuhändigen.
  • Ab dem Jahr 2006 gelten nur Unisex-Tarife. Einheitliche Tarife für Frauen und Männer, die mit gleichem Beitrag die gleiche Rente erwirtschaften.
  • 30 Prozent des Kapitals dürfen Sparen am Vertragsende als Einmahlzahlung abrufen.
Das Kapital, das im Laufe der Jahre samt allen Zulagen angespart wird, muss als lebenslange Leibrente ausgezahlt werden, Monat für Monat. Alternativ kann die Auszahlung auch einem Auszahlungsplan folgen, der auf lebenslangen Leistungen basiert. Mit Ausnahme des vorgezogenen Ruhestandes mit 60 Jahren, darf die Rente erst dann ausgezahlt werden, wenn das gesetzliche Rentenalter – derzeit 65 Jahre, demnächst für die Mehrheit 67 Jahre – erreicht ist.
Das Kapital muss zu diesem Zeitpunkt komplett für die Altersvorsorge zur Verfügung stehen. Es dürfen also keine Verluste gemacht werden. Pfändungen und Abtretungen sind ebenso verboten. Der jährliche Informationsfluss zum Stand der Riester-Rente ist verpflichtend.