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Rieter Rente - Auszahlung & Steuer
Riester Rente - Auszahlung & Steuer
Achtung Bei Vertragsabschlüssen ab 1.1.2012 ist eine Auszahlung erst ab dem vollendeten 62. Lebensjahr möglich.
Maximal 30 Prozent des Gesamtguthabens können bei Rentenbeginn als einmalige Sonderzahlung entnommen werden. Weitere Entnahmen sind dabei nicht möglich. Die Auszahlung der übrigen Rente erfolgt in monatlichem, vierteljährlichem, halbjährigen oder jährlichem Turnus und wird lebenslang gewährt
Besteuerung
Aufgrund der weitreichenden staatlichen Subventionierung bleibt in Riester Produkte einbezahltes Sparguthaben steuerfrei. Die Leistungen der Riester Rente in der Versorgungsphase unterliegen dagegen der nachgelagerten Besteuerung. Erhaltene Rentenzahlungen sind aus diesem Grund dem steuerpflichtigen Einkommen (sonstige Einkünfte) des Begünstigten vollumfänglich hinzuzurechnen und unter Berücksichtung der individuellen Steuerpflicht und etwaiger Steuerfreibeträge mit dessen persönlichen Steuersatz zu versteuern. Hinsichtlich der in der Leistungsphase erhaltenen Zahlungen wird nicht zwischen Sparanteil und Ertragsanteil unterschieden. Auch die erhaltenen staatlichen Zulagen unterliegen in diesem Fall der vollen Besteuerung.
