Experten suchen
Vorsorge - Private Altersvorsorge - Private Rente
Flexibel - private Rente
Neben den staatlich geförderten Riester- bzw. Rürup-Rente bietet sich als Alternative die private Rentenversicherung an. Die private Rentenversicherung, oft auch Leibrentenversicherung genannt, ist eine der bekanntesten Formen der zusätzlichen privaten Altersvorsorge.
Kern und Ziel der privaten Rentenversicherung ist eine lebenslange Leibrente.
In der Aufschubzeit, „Laufzeit Vertragsbeginn bis Vertragsende“, wird Kapital durch Versicherungsbeiträge gebildet. Die garantierte Verzinsung der Einzahlungen beträgt 2,25 Prozent (Stand 2008). Für Vertragsabschlüsse ab 1.1.2012 ändert sich die garantierte Verzinsung auf 1,75 Prozent.
Aus den Versicherungsbeiträgen zuzüglich Verzinsung und abzüglich Kosten, erhält der Versicherungsnehmer bei Vertragsende eine Leibrente. Die Leibrente wird monatlich und in den meisten Fällen lebenslang gezahlt. Andere Varianten sind möglich, es gilt was vertraglich dokumentiert wurde. Anders als bei der Kapitallebensversicherung verzichtet der Versicherer auf die Beantwortung von Gesundheitsfragen. Aus diesem Grund ist ein Rentenvertrag für gesundheitlich “Angeschlagene“ für die Altersvorsorge besonders interessant. Rentenversicherungen erwirtschaften im Regelfall eine höhere Rendite als Kapitallebensversicherungen. Das Todesfallrisiko brauchen Rentenversicherer, wenn bei Tod des Versicherungsnehmers keine Auszahlung einer Todesfallsumme vereinbart ist, in Ihrer Beitragskalkulation nicht berücksichtigen.
Beispiel: Der Versicherungsnehmer hat eine Garantiezeit von 15 Jahren vereinbart, er verstirbt innerhalb dieser Zeit nach 4 Jahren, so partizipieren die Hinterbliebenen von den Rentenzahlungen noch 11 Jahre.
Bei Ablauf der Rentenversicherung kann der Versicherungsnehmer zwischen einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung wählen. Hier ist auf steuerliche Richtlinien zu achten. Die Ausübung des Kapitalwahlrechts ist häufig an Fristen gebunden und muss beim Versicherer beantragt werden.
Verstirbt der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Aufschubzeit, zahlt der Versicherer das Versicherungsguthaben zurück.
Die Rentengarantiezeit, das Kapitalwahlrecht, die Beitragsrückgewähr und die lebenslange Rentenzahlung müssen in der Versicherungspolice dokumentiert sein.
Diese Variante der Leibrentenversicherung ist für Singles und die auch ohne Partner bleiben werden, interessant. Die Möglichkeit der Altersvorsorge verspricht eine höhere Rendite, sprich eine höhere Rente. Die Kalkulationsgrundlagen des Versicherers sind anders. Folgende Risiken brauchen nicht kalkuliert werden: Auszahlung des Versicherungsguthabens bei Ableben während der Aufschubzeit und die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit.
Leibrentenversicherung gegen Einmalbeitrag
Sind im Alter größere Geldbeträge aus Immobilienverkäufen, die Auszahlung von Sparverträgen oder Lebensversicherungen fällig, besteht die Möglichkeit dass Geld als Einmalbeitrag in eine Rentenversicherung zu investieren. Auch in dieser Vertragsform können verschiedene Faktoren, wie eine Witwenrente oder eine lebenslange Rentenzahlung vereinbart werden.
Mindesttodesfall-Leistung
Stirbt die versicherte Person vor Ablauf der Aufschubzeit, wird das zum Zeitpunkt des Todesfalles vorhandenen Vertragsguthaben ausgezahlt. Mindestens jedoch die vereinbarte Mindesttodesfall-Leistung. Eine Vertragsvariante über die man nachdenken sollte. Allerdings verlangt der Versicherer in diesem Fall die Beantwortung von Gesundheitsfragen.
Flexibele Gestaltung
Die private Rentenversicherung ist ein sehr flexibeler Baustein zur Altersversorgung, den man beliebig mit Zusatzleitungen kombinieren kann. Den Einschluss einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, eine Berufsunfähigkeitsrente, eine Hinterbliebenenrente für den Partner oder auch eine Pflegerente.
Steuer
Alle Alterseinkünte wie die gesetzliche Alters-, Betriebasrenten, Auszahlungen von Kapitallebensversicherungen und auch private Leibrenten unterliegen der Steuer. Bei den privaten Leibrenten gilt die Versteuerung nach dem Ertragsanteil.
Sicherheit der Anlage
Mit der Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 15.12.2004 hat der Gesetzgeber für Lebensversicherer die Errichtung eines Sicherungsfonds vorgeschrieben.
Aufgabe dieses Fonds ist der Schutz der Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, Bezugsberechtigten und aller anderen begünstigten Personen.
Aufgabe dieses Fonds ist der Schutz der Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, Bezugsberechtigten und aller anderen begünstigten Personen.
