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Lebensversicherungsverkauf Übersicht
Lebensversicherungsverkauf
Eine rückläufige Verzinsung der Beiträge oder auch andere äußere Ereignisse bewegen viele Versicherte ihre damalige Anlageentscheidung auf den Prüfstand zu legen. Der häufigste Grund einer Vertragskündigung sind meist finanzielle Schwierigkeiten. Bedingt durch Arbeitslosigkeit, Scheidung oder notwendige Anschaffungen veranlassen so manchen Versicherungsnehmer seinen Vertrag vorzeitig zu kündigen. Vertragskündigungen haben erhebliche Kapitalverluste zur Folge.
Der Rückkaufswert liegt in den ersten Jahren sehr niedrig, da von den eingezahlten Beiträgen die Deckung der laufenden Kosten bestritten wird. Ist die Laufzeit des Vertrages unter 12 Jahren, so verlangt das Finanzamt Kapitalertragssteuer. Viele Versicherungen berechnen zusätzlich noch eine Stornogebühr.
Nicht jede Lebensversicherung kann man verkaufen

Quelle: pixelquelle.de
Mit dem Verkauf der Lebensversicherung gehen die Rechte und Pflichten auf den Erwerber über. Der Todesfallschutz bleibt erhalten. Wenn die versicherte Person vor Ablauf der Versicherung stirbt, wird die Todesfallleistung, verringert um den Kaufpreis und der bis dahin eingezahlten Beträge, an die versicherte Person ausgezahlt. Diese Regeln können abweichen.
Dem Verkauf einer Lebensversicherung muss zusätzlich der Versicherer zustimmen, ohne dessen Einwilligung geht nichts. Wird dem Verkauf nicht zugestimmt, können Käufer und Verkäufer der Lebensversicherungspolice, eine Abtretung aus dem Vertrag vereinbaren. Hiermit werden alle Leistungen an den Käufer abgetreten. Die Leistungen der Policenhändler sind unterschiedlich. Ein Vergleich verschiedener Angebote ist von Vorteil.
Alternative
Möchten Sie auf den Versicherungsschutz nicht verzichten und auch keine finanziellen Verluste durch Kündigung oder Verkauf verursachen, gibt es noch eine weitere Möglichkeit Geld aus dem Vertrag zu bekommen. Versicherte können beim Versicherer Policendarlehen auf ihre Lebensversicherung bekommen. Die Abwicklung ist schnell und unkompliziert. Auf Unterlagen wie Einkommensnachweise wird im Regelfall verzichtet. Das Policendarlehen kann bis zum Rückkaufswert der Versicherung gewährt werden. Das Versicherungsunternehmen verlangt hierfür Zinsen. Der Darlehensnehmer kann den Kredit zu einem späteren Zeitpunkt zurückzahlen oder mit der Ablaufleistung seiner Versicherung verrechnen lassen.
