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Vorsorge - Betriebliche Altersvorsorge - Pensionskasse
Betriebliche Altersvorsorge - Pensionskasse
Seit 2005 wurde das System der Pensionskassen durch Öffnung für alle Arbeitnehmer wiederbelebt. Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit nach § 118a Versicherungsaufsichtsgesetz), die dem Arbeitnehmer eine Versorgungsleistung in Form einer Lebensversicherung bei Wegfall des Erwerbseinkommens durch Tod, Invalidität oder Rente zusichert. Eine Pensionskasse kann nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz in der Rechtsform Versicherungsaktiengesellschaft oder Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in Trägerschaft von einem oder mehreren Unternehmen gegründet werden. Eine Pensionskasse ist nicht zur Absicherung gegen Insolvenz oder einer Rückdeckung gesetzlich verpflichtet. Sie unterliegt aber der Zulassung und Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (regulierte Pensionskassen), sofern sie nicht vor 2001 gegründet wurde .
Im Zuge der Entgeltumwandlung kann über die 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung hinaus, wie bei der Direktversicherung, die steuerfreie Höchstgrenze um einen sozialversicherungspflichtigen Festbetrag von 1.800 € jährlich erhöht werden. Diese Regelung gilt für Versorgungszusagen, die ab dem 1. Januar 2005 erteilt wurden. Ansprüche des Arbeitnehmers richten sich direkt an das Versicherungsunternehmen, das die Pensionskasse betreibt. Eine reine Arbeitgeberfinanzierung ist ebenfalls möglich.
Die Regelungen zur Übertragung des Versorgungsvertrags sind bei den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds identisch.
bAV Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist ein weiterer Durchführungsweg der bAV und gilt als rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die häufig die Rechtsform GmbH, eingetragenen Verein (e.V.) oder Stiftung trägt. Die Unterstützungskasse gewährt dem Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf die zugesagte Leistung. Der Arbeitgeber ist jedoch rechtlich an seiner Versorgungszusage gebunden. Der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers ihm gegenüber bleibt gewahrt.
Die Finanzierung der Unterstützungskasse erfolgt durch Zuwendungen in unbegrenztem Umfang durch den Arbeitgeber. Träger der Unterstützungskasse können ein oder mehrere Unternehmen sein. Die Unterstützungskasse unterliegt nicht der Finanzaufsicht, aber der gesetzlichen Insolvenzsicherung. Der Arbeitgeber ist wie bei der Direktzusage verpflichtet, die Leistungszusage und daraus resultierende Ansprüche gegen Insolvenz beim Pensions-Sicherungsverein e.G. abzusichern.
Bei der Entgeltumwandlung können über die 4 %-Regelung hinaus in unbegrenzter Höhe steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig weitere Beiträge in die Unterstützungskasse geleistet werden. Bei Renteneintritt wird die Kapitalleistung wie bei den anderen Durchführungswegen auch nachgelagert besteuert. Der persönliche Steuersatz ist im Rentenalter meist niedriger als während des Erwerbslebens. Daher ist die Unterstützungskasse vor allem für hochdotierte Entgeltempfänger interessant. Eine Riesterförderung ist bei der Unterstützungskasse nicht möglich. Die Unterstützungskasse kann mit den anderen Durchführungswegen der bAV kombiniert werden.
Die Finanzierung der Unterstützungskasse erfolgt durch Zuwendungen in unbegrenztem Umfang durch den Arbeitgeber. Träger der Unterstützungskasse können ein oder mehrere Unternehmen sein. Die Unterstützungskasse unterliegt nicht der Finanzaufsicht, aber der gesetzlichen Insolvenzsicherung. Der Arbeitgeber ist wie bei der Direktzusage verpflichtet, die Leistungszusage und daraus resultierende Ansprüche gegen Insolvenz beim Pensions-Sicherungsverein e.G. abzusichern.
Bei der Entgeltumwandlung können über die 4 %-Regelung hinaus in unbegrenzter Höhe steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig weitere Beiträge in die Unterstützungskasse geleistet werden. Bei Renteneintritt wird die Kapitalleistung wie bei den anderen Durchführungswegen auch nachgelagert besteuert. Der persönliche Steuersatz ist im Rentenalter meist niedriger als während des Erwerbslebens. Daher ist die Unterstützungskasse vor allem für hochdotierte Entgeltempfänger interessant. Eine Riesterförderung ist bei der Unterstützungskasse nicht möglich. Die Unterstützungskasse kann mit den anderen Durchführungswegen der bAV kombiniert werden.
