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Private Krankenversicherung - Tarifwerk

Einsteigertarife

Die Auswahl der richtigen Police ist schwierig. Denn die 110 privaten Krankenversicherer bieten heute schon, was für den Rest der Assekuranz noch Zukunftsmusik ist: verschiedene Versicherungsleistungen, verpackt in unterschiedliche Angebote zu ganz verschiedenen Preisen. Im Detail gleicht kein Angebot dem anderen.

Das hat Vorteile: Jeder, der zu den Privaten wechselt, kann sich seinen Gesundheitsschutz selbst zusammenstellen. Bei den Leistungen gibt es fünf Grundbausteine: Kostenerstattung für den Arztbesuch sowie für Arzneien, Heil- und Hilfsmittel (ambulante Behandlung), Tarife für die Behandlung im Krankenhaus, durch den Chefarzt im Ein- oder Zweibettzimmer oder Unterkunft im Mehrbettzimmer (stationäre Heilbehandlung), Kosten für Zahnarzt, Kiefer-orthopädie und Zahnersatz (zahnärztliche Behandlung), Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit (Krankentagegeld) sowie während der Behandlung in der Klinik (Krankenhaustagegeld).

Innerhalb dieser Bausteine gibt es noch einmal jede Menge Variationsmöglichkeiten. Die Wahl der richtigen Mischung ist allerdings nicht ganz frei: Bis auf die Tagegelder müssen alle Leistungen bei einer Gesellschaft versichert werden. Kein Versicherer bietet auf allen Gebieten die optimale Leistung. Stärken und Schwächen der einzelnen Angebote verteilen sich ganz unterschiedlich. Interessenten müssen daher Prioritäten setzen. Arzthonorare, Heil- und Hilfsmittel sowie Behandlungen, die im Einzelfall sehr teuer werden können, sollte die Krankenversicherung möglichst hoch erstatten.

Ein Beispiel: Viele Versicherte begrenzen die Erstattung für den Zahnersatz in den ersten Jahren auf magere Beträge. Wer an solchen Leistungen spart, ist oft unterversichert. Dagegen sollte kaum eine Rolle spielen, wenn eine ansonsten großzügige Gesellschaft nur alle zwei Jahre ein neues Brillengestell bezahlt, die Konkurrenz aber jährlich.

Spartarife – Selbstbeteiligung

Versicherte, die sich an den Kosten für die ambulante Heilbehandlung beteiligen, zahlen niedrigere Prämien. Einige Gesellschaften bieten auch eine gemeinsame Selbstbeteiligung für die ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung an. Der Selbstbehalt wird nicht pro Behandlung, sondern nur einmal im Jahr auf die gesamten Behandlungskosten berechnet. Bei Tarifen mit prozentualem Selbstbehalt sollte daher ein Höchstbetrag vereinbart werden.

Werden Leistungen in Anspruch genommen, kann ein Tarif mit Selbstbehalt trotz Beitragsersparnis unterm Strich teurer sein als ein Angebot ohne Selbstbeteiligung. Um solche Überraschungen auszuschließen, sollten Interessenten den optimalen Selbstbehalt bestimmen. Dazu wird der Selbstbehalt durch zwölf geteilt und zur eigenen monatlichen Beitragszahlung addiert. Die Summe lässt sich dann mit der Prämie eines anderen Tarifes, der keine oder eine andere Selbstbeteiligung vorsieht, vergleichen. Tipp: Beim Vergleich Selbstbehalt und Arbeitgeberzuschuss berücksichtigen.
Die Krankenversicherer übernehmen nur dann die Kosten, wenn sich der Patient von einem niedergelassenen Arzt oder einem zugelassenen Heilpraktiker oder Therapeuten behandeln lässt. Krankenhäuser müssen bestimmten Voraussetzungen genügen, also z. B. unter ständiger ärztlicher Leistung stehen und Krankengeschichten führen. Für Krankenhäuser, die neben der stationären Behandlung auch Kuren oder Sanatoriumsaufenthalte anbieten, sollten Versicherte vorher bei ihrer Gesellschaft eine Leistungszusage einholen. Rechnungen von Kliniken und Instituten, die als GmbH firmieren, sowie von Ärzten, die bei einer GmbH angestellt sind, bezahlen die Versicherer häufig nicht. Im Zweifel vor der Behandlung beim Versicherer nachfragen.

Viele Versicherer verlangen bei größeren Behandlungen einen Kostenvoranschlag. Das gilt vor allem beim Zahnersatz für zwei oder mehr Zähne. Versicherte sollten sich daher vom Zahnarzt vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan aufstellen lassen und diesen dem Versicherer einreichen, sonst droht eine Leistungskürzung. Der Kostenvoranschlag ist auch sinnvoll, um etwa die Erstattung medizinisch nicht notwendiger Keramikverblendungen zu klären.

Einige Tarife in der privaten Krankenversicherung sehen eine Beitragsrückerstattung (BRE) vor. Hier wird in „erfolgsunabhängige“ und erfolgsabhängige BRE unterschieden.
Eine erfolgsunabhängige BRE entsteht, wenn der Versicherungsnehmer im Vorjahr keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Dieser Anspruch ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen dokumentiert und unabhängig vom Geshäftsergebnis der Gesellschaft.
Die Beitragsrückerstattung kann in mehren Formen in Anspruch genommen werden.
Als monatliche/jährliche Barauszahlung, als einmalige Beitragssenkung oder als dauerhafte Beitragssenkung.
Ist der Schadensverlauf günstig, Verwaltungs- und Betriebskosten geringer als geplant, sind die Beiträge zu vorsichtig kalkuliert oder weichen die Erträge aus Vermögensanlagen positiv gegenüber der Planung ab, entstehen erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen. Die Krankenversicherer verwenden die BRE unterschiedlich. Häufig werden mit diesen Geldern notwendige Beitragserhöhungen verhindert.
Das rundum optimale Angebot gibt es bei keiner Gesellschaft. Interessenten müssen daher vorab auswählen, auf welche Leistungen sie besonderen Wert legen. Für privat Krankenversicherte wichtig sind hohe Erstattungen bei den Arzthonoraren, für die Behandlung im Krankenhaus sowie beim Zahnersatz. Selbständige, die keine Beiträge an die Rentenversicherung zahlen, sollten auf die Erstattung für Kuraufenthalte achten. Bei der Auswahl Prioritäten setzen.

Den passenden Schutz finden Interessenten nur, wenn sie Angebote mehrerer Versicherer vergleichen. Das lohnt sich selbst dann, wenn eine Gesellschaft schon zwei oder drei Tarifwerke zur Auswahl stellt. Außerdem gilt: Gesellschaften, die bei der Vollversicherung auf den ersten Plätzen rangieren, schneiden bei den Zusatzpolicen manchmal schlechter ab. Tipp: Nicht automatisch alle Familienmitglieder bei einer Gesellschaft versichern. Probeanträge stellen.